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Verband rät: Bei Grundsteuer auf neuen Bescheid warten

Im Durchschnitt sollte es nicht teurer werden, das war das Versprechen der Grundsteuer-Reform. Doch noch immer wissen viele nicht, wie viel sie zahlen müssen. Der Eigentümerverband hat einen Rat.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Ab 2025 gilt eine neue Berechnung der Grundsteuer - doch viele Eigentümer wissen noch immer nicht, wie teuer es wird. Der Eigentümerverband Haus und Grund rät allen Betroffenen deshalb, zu Jahresbeginn erst einmal kein Geld zu überweisen. Die alte Grundsteuer sei verfassungswidrig und müsse ab Januar nicht mehr gezahlt werden, sagte Verbandschef Kai Warnecke der «Bild». «Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.»

Nach einer Auswertung des Verbands haben laut Bericht rund zwei Drittel der Eigentümer und Vermieter von den Behörden noch keinen Bescheid erhalten. Um Streit über mögliche Rückzahlungen zu vermeiden, solle man erst danach zahlen, rät Warnecke. 

Viele Kommunen haben ihre Hebesätze zuletzt angehoben

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform der Grundsteuer verlangt, weil bisher mit völlig veralteten Grundstückswerten gerechnet wird. Künftig gelten in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden. Was allerdings bleibt: Die Kommunen haben mit ihren Hebesätzen das letzte Wort. 

Es gibt das politische Versprechen, dass die Grundsteuer im Durchschnitt nicht teurer werden soll - einzelne Eigentümer müssen aber möglicherweise tiefer in die Tasche greifen, während andere weniger zahlen. Außerdem haben viele Kommunen bereits im vergangenen Jahr ihre Sätze deutlich angehoben.

Eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen, aus denen dann Straßen, Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Grundstück, dem Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

© dpa
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