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Finanzministerium rechnet erst im Juli mit Haushalt 2025

Wegen der Neuwahl müssen die Ministerien monatelang ohne echten Haushalt wirtschaften. Finanzminister Kukies hat ihnen jetzt geschrieben, wie das laufen soll.
Jörg Kukies
Der neue Finanzminister Jörg Kukies macht Vorgaben für die vorläufige Haushaltsführung ab Jahresbeginn. (Archivbild) © Helmut Fricke/dpa

Das Finanzministerium rechnet nach der Neuwahl des Bundestags frühestens im Juli mit einem Haushalt für das kommende Jahr. Das geht aus einem Rundschreiben zur sogenannten vorläufigen Haushaltsführung hervor, das das Ministerium an die obersten Bundesbehörden verschickt hat.

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Für Ausgaben gelten bis dahin strenge Regeln: So werden zum Beispiel Bürgergeld, Rente, Kindergeld und Fördermittel aus bestehenden Programmen weiter gezahlt. Das gleiche gilt für bereits geplante Baumaßnahmen zum Beispiel bei der Bahn. Neue Projekte können aber nicht ohne Weiteres angestoßen werden.

Der Haushaltsentwurf für 2025 muss nach der Bundestagswahl komplett neu von Kabinett, Bundestag und Bundesrat beraten werden. Wenn die Koalitionsverhandlungen zügig liefen, könnte er am 11. Juli im Bundesrat beschlossen werden, heißt es im Finanzministerium. Das wäre die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause.

Ministerien können 45 Prozent des vorgesehenen Budgets nutzen

Damit die Ministerien bis dahin nicht unverhältnismäßig viel Geld ausgeben, dürfen sie erstmal nur 45 Prozent des Budgets nutzen, das die inzwischen geplatzte Ampel-Regierung für 2025 vorgesehen hatte. Grundlage dieser Berechnung ist der im Kabinett beschlossene Regierungsentwurf inklusive einiger Anpassungen des Haushaltsausschusses im Bundestag. SPD, Grüne und FDP hatten zuletzt Ausgaben von fast 490 Milliarden Euro geplant, mehr als ein Zehntel davon auf Kredit.

Die Quote der Ministerien für die vorläufige Haushaltsführung ist jedoch nicht in Stein gemeißelt: Der Finanzminister kann sie jederzeit anpassen. Außerdem darf sie bei rechtlich begründeten Verpflichtungen auch überschritten werden. Andere Überschreitungen können Ministerium und Haushaltsausschuss bewilligen. Der Staat sei damit jederzeit handlungsfähig, wird im Ministerium betont.

© dpa
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