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Gericht lehnt von Trump erhoffte Verzögerung ab

Es ist der erste Strafprozess gegen einen früheren US-Präsidenten: Donald Trump zahlte Schweigegeld an eine Pornodarstellerin und soll versucht haben, die Zahlung auf illegale Weise zu verschleiern.
Donald Trump
Donald Trump ist in dem Schweigegeld-Verfahren unter anderem wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen angeklagt. © Mary Altaffer/AP Pool/dpa

Ein Berufungsgericht hat eine von Donald Trump beantragte Verzögerung des Strafprozesses gegen den früheren US-Präsidenten in Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar abgelehnt. Übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge wies Richterin Lizbeth Gonzalez den Antrag nach einer Anhörung der Argumente von Trumps Anwälten und der Staatsanwaltschaft ab.

Der Strafprozess gegen Trump ist der erste gegen einen früheren US-Präsidenten und soll kommenden Montag in New York mit der Auswahl der Geschworenen beginnen. Den Medienberichten zufolge versuchen Trumps Anwälte jedoch, den Prozessbeginn auch noch mit anderen Anträgen zu verzögern, unter anderem mit einer Klage gegen den zuständigen Richter Juan Merchan vor einem Berufungsgericht. Zudem sollen sie sich gegen die vom Richter verordneten Einschränkungen zu öffentlichen Aussagen Trumps über Zeugen, Geschworene und Mitarbeiter der Justiz wehren.

Der 77-Jährige, der im November erneut für die Republikaner ins Weiße Haus gewählt werden will, ist in dem Schweigegeld-Verfahren unter anderem wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen angeklagt. Hintergrund des Falls ist, dass Trump 2016 kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten 130.000 US-Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlen ließ.

Sie hatte behauptet, sie habe Sex mit ihm gehabt. Trump bestreitet eine Affäre, nicht aber, dass Geld geflossen ist. Schweigevereinbarungen zwischen zwei Parteien sind nicht illegal. Trump wird aber vorgeworfen, er habe die Zahlungen unrechtmäßig verbucht, auf illegale Weise zu verschleiern versucht und damit andere Gesetzesverstöße vertuschen wollen. Trump hat auf nicht schuldig plädiert.

© dpa
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