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Minijob: Wann Sie mehr als 556 Euro verdienen dürfen

Seit dem 1. Januar gilt für Minijobs die neue Verdienstgrenze. Unter bestimmten Umständen darf es monatlich aber auch mal mehr sein.
Gläser werden in einer Bar poliert
Minijobber haben oft schwankende Arbeitszeiten und verdienen dann nicht jeden Monat das Gleiche. © Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn

Wer einen Minijob hat, ist an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden: Seit Jahresbeginn dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen. 

Viele Beschäftigte im Minijob aber haben schwankende Arbeitszeiten - und sind mal mehr, mal weniger Stunden pro Monat tätig. Dann ist wichtig, dass der jährliche Verdienst insgesamt nicht mehr als 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro) beträgt. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam. 

Die Minijob-Zentrale gibt ein Beispiel: So kann es sein, dass eine Minijobberin in acht Monaten 590 Euro verdient, in vier Monaten aber nur 460 Euro. Ihr Gesamtverdienst liegt mit 6.560 Euro dann unter der jährlichen Verdienstgrenze - das Minijob-Verhältnis ist nicht gefährdet, der Arbeitgeber muss nicht reagieren.

Wichtige Ausnahmeregelung

Ausnahmen gelten laut der Minijob-Zentrale außerdem bei unvorhersehbarem (zum Beispiel aufgrund von Krankheitsvertretung) und gelegentlichem Überschreiten (in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, also einem Zeitraum von zwölf Monaten) der Verdienstgrenze. Der Verdienst in diesen Monaten dürfe jedoch das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 Euro – nicht überschreiten. 

Denkbar ist zum Beispiel folgende Situation: Im März und April fällt eine Kollegin krankheitsbedingt aus. Ein Minijobber, der sonst 556 Euro pro Monat verdient, arbeitet in Vertretung mehr und bekommt in dieser Zeit 1.000 Euro im Monat. Der jährliche Gesamtverdienst liegt bei 7.560 Euro, wie die Minijob-Zentrale vorrechnet. Da die Grenze aber unvorhersehbar und gelegentlich überschritten wurde, liegt weiter durchgehend ein Minijob vor.

© dpa
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