Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Beschwerden von Datenschützern wegen KI-Training bei X

Der Twitter-Nachfolger X lässt seinen KI-Chatbot Grok ungefragt mit Beiträgen von Nutzern lernen. Dafür hagelt es nun Beschwerden nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
Elon Musk
Europäische Datenschutzaktivisten reichen Beschwerden gegen Musks Netzwerk X ein. (Archivfoto) © Sebastian Gollnow/dpa

Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat in acht EU-Ländern Beschwerden gegen Elon Musks Online-Plattform X eingereicht. Bei den «Dringlichkeitsverfahren» im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Auftrag von betroffenen EU-Bürgern geht es um den X-Chatbot Grok, dessen Künstliche Intelligenz standardmäßig mit Beiträgen von Nutzern trainiert wird.

Da die X-Nutzer über die Verwendung ihrer Daten für das KI-Training nicht vorab informiert und um Erlaubnis gefragt wurden, hatte die für den Twitter-Nachfolger X in Europa zuständige irische Datenschutzbehörde DPC bereits am vergangenen Dienstag eine Klage gegen das Netzwerk erhoben. Diese geht dem Datenschutz-Verein Noyb allerdings nicht weit genug, weil die Klage sich nur mit Nebenaspekten des Falls beschäftige.

Max Schrems, der Vorsitzende von Noyb, sagte: «Unternehmen, die direkt mit Nutzern interagieren, müssen ihnen einfach eine Ja/Nein-Abfrage stellen, bevor sie ihre Daten verwenden. Sie tun dies regelmäßig für viele andere Dinge, also wäre es definitiv auch für KI-Training möglich.»

Dringlichkeit geboten

In Anbetracht der Tatsache, dass X bereits damit begonnen habe, die Daten von Personen für seine KI-Technologie zu verarbeiten, habe Noyb ein «Dringlichkeitsverfahren» gemäß Artikel 66 DSGVO in Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande und Spanien beantragt. Diese Vorschrift erlaube es den Datenschutzbehörden, in solchen Situationen vorläufige Anordnungen zu treffen und eine EU-weite Entscheidung über den Europäischen Datenschutzausschuss zu treffen.

Die ungefragte Nutzung der X-Daten und die geänderte Datenschutz-Einstellungen waren vor zwei Wochen dem X-Nutzer @EasyBakedOven aufgefallen. Dabei war das Häkchen bei der Erlaubnis für Grok, neben direkten Interaktionen mit dem Chatbot auch öffentliche X-Beiträge zu verwenden, für alle automatisch gesetzt.

Die Einstellung kann nur in der Web-Version von X verändert werden, in der Smartphone-App wird sie aktuell gar nicht angezeigt. Das solle sich bald ändern, kündigte X an.

Meta schob Pläne auf - X setzt sie um

Der Facebook-Konzern Meta hatte im Juni auf Druck der irischen Datenschützer seine Pläne, öffentliche Beiträge von Nutzern in Europa zum Training seiner KI-Modelle zu verwenden, auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. Zuvor war kritisiert worden, dass Meta keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer vorsah, sondern lediglich die Möglichkeit, der Verwendung der Daten zu widersprechen. X geht nun so vor, wie Meta es vorhatte.

Grok soll mit anderen KI-Chatbots wie dem Vorreiter ChatGPT der Firma OpenAI oder Claude von Anthropic konkurrieren. Die Software wird nicht direkt bei X entwickelt, sondern der Firma xAI, die ebenfalls Musk gehört. Er kaufte Twitter im Herbst 2022 für rund 44 Milliarden Dollar und benannte den Dienst in X um.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ed Sheeran
Musik news
«Do They Know It's Christmas»: Kritik an Band-Aid-Neuauflage
Thomas Mann
Kultur
Thomas Manns unglückliche Liebe zu einem Künstler
Wladimir Schkljarow
Kultur
Sturz vom Balkon: Balletttänzer Schklajrow ist tot
Social Media Apps auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Bluesky, Mastodon & Co: Tipps für X-Aussteiger
OPPO Find X8 und X8 Pro: Alle Infos zu den Flaggschiffen
Handy ratgeber & tests
OPPO Find X8 und X8 Pro: Alle Infos zu den Flaggschiffen
HyperOS 2.0: KI-Fokus & mehr – das erwartet Dich
Handy ratgeber & tests
HyperOS 2.0: KI-Fokus & mehr – das erwartet Dich
Deutschland - Bosnien-Herzegowina
Nationalmannschaft
Nagelsmann: Keine Leistungsdelle durch Rotation in Ungarn
Bargeld liegt vor einer Frau auf einem Tisch
Job & geld
Wohngeld, Rente & Co: Vorsicht bei Nachzahlungen auf P-Konto