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Israelitische Gemeinde: Ofarim hat Geldauflage gezahlt

Gil Ofarim hatte sich einen antisemitischen Vorfall nur ausgedacht. Der Prozess gegen ihn wurde nach einer Entschuldigung des Musikers eingestellt. Jetzt hat er die Geldauflage gezahlt.
Prozess gegen Gil Ofarim
Gil Ofarim hatte vor dem Landgericht Leipzig gestanden, sich den antisemitischen Vorfall ausgedacht zu haben. © Hendrik Schmidt/dpa

Der Musiker Gil Ofarim (42) hat die Geldauflage nach seinem Prozess um einen erfundenen Davidstern-Skandal in einem Leipziger Hotel gezahlt. Das Geld sei eingegangen, sagte der Geschäftsführer der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig auf Anfrage. «Das Geld wurde gestern angewiesen», sagte auch Ofarims Rechtsanwalt Alexander Stevens. Zunächst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet. 

Das Verfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gegen Ofarim war Ende November vergangenen Jahres vor dem Landgericht Leipzig vorläufig eingestellt worden. Der Musiker musste als Auflage jedoch einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro zahlen - je zur Hälfte an die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig sowie die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin. Ein Sprecher des Hauses der Wannsee-Konferenz wollte auf Anfragen keine Angaben machen. 

Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Der Musiker hatte darin geschildert, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Das Video verbreitete sich stark in den sozialen Netzwerken. Der Musiker erstattete später Anzeige, aber auch der Hotelmanager wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Vor Gericht legte Ofarim dann schließlich ein Geständnis ab und entschuldigte sich.

Eine Sprecherin des Landgerichts hatte zuvor betont, dass nach dem Eingang des Geldes das Gericht über die endgültige Einstellung des Verfahrens entscheidet. Ofarim war zuvor eine Verlängerung der Zahlungsfrist bis zum 28. August gewährt worden. 

© dpa
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