Ob auf zwei Rädern, vier Rädern oder zu Fuß: Rote Ampeln sind ein deutliches Haltesignal – aber wer nimmt es damit ernst? Für eine ADAC-Erhebung wurde an jeweils vier vielbefahrenen Kreuzungen in Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und München das Verhalten von über 66.000 Verkehrsteilnehmern anonymisiert beobachtet. Das Ergebnis: 2.833 Mal wurde das Rotlicht missachtet - etwa vier Prozent hielten sich also nicht an die Vorschrift.
Besonders auffällig war die zahlenmäßig kleinste Gruppe (338) der Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern. Mehr als 14 Prozent der Nutzer der E-Tretroller überfuhren demnach rote Ampeln. 8,5 Prozent der Fußgänger (16.827) verstießen gegen die Regel, knapp gefolgt von rund 8 Prozent der Radfahrer (9.520). Kfz-Fahrer (39.473) hielten sich mit lediglich 1,6 Prozent an Verstößen am häufigsten an das Haltesignal.
Laut ADAC-Sprecherin wurden die E-Scooter separat erfasst - auch wenn sie rein juristisch zu den Kraftfahrzeugen gehörten. Bei der Ahndung für Bußgelder jedoch würden E-Scooter mit den Fahrrädern gleichgesetzt.
ADAC fordert konsequente Ampelkontrollen
Laut ADAC-Berechnungen wären bei einer Ahndung der gesamten Verstöße rund 158.000 Euro Bußgeld und 164 einmonatige Fahrverbote verhängt worden. «Die Zahl der Rotlichtverstöße ist viel zu hoch. Eine der einfachsten Verkehrsregeln, bei einer roten Ampel stehenzubleiben, scheint zunehmend an Bedeutung zu verlieren», erklärte Roman Suthold, Verkehrsexperte des ADAC Nordrhein.
Der ADAC verwies in seiner Mitteilung auf Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes aus 2023: Deutschlandweit seien damals 327.230 Rotlichtverstöße registriert worden, bei denen rund 10.000 Menschen verletzt oder getötet wurden. Vor diesem Hintergrund forderte der Mobilitätsclub konsequente Ampelkontrollen: «Denn nur dann ist eine Verhaltensänderung zu erwarten.»
Die vierstündige Erhebung fand am Vormittag eines Wochentags im Oktober vergangenen Jahres statt und wurde von den Testern mit einem KI-gestützten Kamerasystem durchgeführt. Dieses zählte anonymisiert die Verkehrsteilnehmer und erhob sowohl einfache Verstöße innerhalb einer Sekunde Rotlicht als auch qualifizierte Verstöße, bei denen die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot stand – auch Frühstarter seien mitgezählt worden.