In Notfällen kann in niedersächsischen Kita-Gruppen weiterhin ein Kind mehr betreut werden. Die entsprechende Regelung wird längstens bis Juli 2026 gelten, wie die Staatskanzlei in Hannover am Dienstag mitteilte. Damit will das Land Kita-Trägern Planungssicherheit geben und verhindern, dass bestehende Gruppen auseinandergerissen werden müssen.
Die sogenannte Kita-Notverordnung wurde geschaffen, um aus der Ukraine geflohenen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dadurch ist ein Kind mehr pro Gruppe erlaubt als der Fachkraft-Kind-Schlüssel es vorsieht. Dieser legt die maximale Größe einer Gruppe mit 25 Kindern fest, in Krippen sind es 15. Gewerkschaften sehen die Regelung wegen zusätzlicher Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kritisch.