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Mann gesteht mehrfachen sexuellen Missbrauch seiner Tochter

Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Nun steht er wegen sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Tochter vor Gericht. Nach einem Geständnis könnte das Urteil rasch kommen.
Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs
Ein 41-jähriger Mann soll seine kleine Tochter mehrfach missbraucht haben. Nun muss er sich vor Gericht dafür verantworten. (Archivbild) © Jens Büttner/zb/dpa

Ein 41 Jahre alter Mann aus Nordwestmecklenburg hat vor dem Landgericht in Schwerin den sexuellen Missbrauch seiner Tochter zugegeben. Dem umfassenden Geständnis war zu Prozessbeginn ein sogenanntes Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen. Dabei war dem einschlägig vorbestraften Angeklagten ein Strafrahmen von fünf Jahren und sechs Monaten bis maximal sechs Jahre und neun Monate in Aussicht gestellt worden.

Der Mann steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Laut Anklage hatte er zwischen Januar 2022 und März 2024 seine zu Tatbeginn dreijährige Tochter in sechs Fällen missbraucht. In der Vernehmung räumte der Mann weitere Übergriffe ein. Vor Gericht wurde auch das Video von der richterlichen Befragung des Kindes unmittelbar nach Bekanntwerden des Missbrauchs abgespielt.

Bei der Festnahme des Mannes hatten die Ermittlungsbehörden laut Gericht dessen Smartphone sichergestellt, auf dem sich mehr als 1.000 kinderpornographische Bild- und Videodateien befunden haben sollen. Diese hätten vorwiegend den Missbrauch von Mädchen im Alter von vier bis zehn Jahren beinhaltet. Auch dieser Tatbestand wird vermutlich bei der Strafzumessung durch das Gericht berücksichtigt. 

Urteil möglicherweise am Donnerstag

Das Gericht hatte - offenbar in Erwartung einer Verständigung und eines umfassenden Geständnisses - nur zwei Verhandlungstage angesetzt. Der juristische Weg eines Rechtsgesprächs wird häufiger bei Sexualdelikten eingeschlagen, um insbesondere minderjährigen Opfern weitere Aussagen zu ersparen.

Für den Fall glaubhafter Geständnisse gibt das Gericht dann die mögliche Obergrenze der zu erwartenden Haftstrafe an. Ein Urteil soll möglicherweise an diesem Donnerstag gesprochen werden. 

© dpa
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