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Zwölf Missbrauchs-Betroffene melden sich bei Landeskirche

Das Thema beschäftigt die Kirchen seit Jahren. Die Aufarbeitung ist noch immer nicht so richtig in Gang. Konsequenzen werden aber schon gezogen.
Landesbischöfin Heike Springhart
Für die Landesbischöfin steht fest: «Man kann dieses erlittene Leid nicht entschädigen.» (Archivbild) © Uli Deck/dpa

Zwölf weitere Betroffene von sexualisierter Gewalt haben sich in diesem Jahr bei der evangelischen Landeskirche in Baden gemeldet. Für die im Januar vorgestellte Studie zu sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der evangelischen Kirche hatte die badische Landeskirche 88 Beschuldigte und 178 betroffene Personen anonymisiert gemeldet. «Man kann dieses erlittene Leid nicht entschädigen», sagte Landesbischöfin Heike Springhart nun am Rande der Herbstsynode in Bad Herrenalb (Landkreis Calw). 

Klar sei aber, dass die Anerkennung des Leids auch in finanzieller Form passieren solle. Damit das Vorgehen in den Landeskirchen möglichst einheitlich sei, werde derzeit ein Vorschlag für eine Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) diskutiert, sagte sie. Die Landeskirchen sollten diese nach der Verabschiedung übernehmen und umsetzen.

Aufarbeitungskommission soll im Frühjahr starten

Die beiden Landeskirchen in Baden und der Pfalz sowie die Diakonischen Werke planen eine gemeinsame Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission. Diese solle im Frühjahr starten, sagte Bernd Lange von der Stabsstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt. Ende September hatten sich Betroffene in Mannheim mit Kirchenvertretern getroffen. Aus ihrem Kreis sollen laut Lange Ende Januar zwei Menschen für die Kommission bestimmt werden.

Auf allen Ebenen tue sich etwas, sagte Landesbischöfin Springhart und sprach von einer «Dauerbaustelle». Es gehe darum, die Haltung der Landeskirche, das erlittene Leid anzuerkennen, spürbar umzusetzen. Da gehe es zum Beispiel um betroffenensensible Sprache und den Umgang mit dem Thema im Schulunterricht.

Schulung für Kirchenälteste

Eine weitere Konsequenz: Wenn nach den Kirchenwahlen Ende kommenden Jahres die neuen Kirchenältesten feststehen, müssen diese laut Lange erstmals ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, in dem kinderschutzrelevante Verurteilungen erfasst werden. Zudem würden sie zum Thema sexualisierte Gewalt und den Umgang damit geschult.

© dpa
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