Die Grünen in Dresden wollen die Wahlfälschung bei der Kommunalwahl in Dresden nicht hinnehmen und haben deshalb eine Verfassungsbeschwerde am Verfassungsgericht in Leipzig eingereicht. «Wenn wir einfach hinnehmen, dass Rechtsextremisten mit Wahlfälschungen erfolgreich sind, schaden wir unserer Demokratie», erklärte Susanne Krause, Sprecherin des Dresdner Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen.
In der vergangenen Woche hatte die Landesdirektion Sachsen (LDS) mitgeteilt, dass die Wahl des Ortschaftsrates im Dresdner Stadtteil Langebrück am 9. Juni trotz manipulierter Wahlzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen gültig bleibt. «Die juristische Prüfung ergab, dass eine Wahl, deren Gültigkeit amtlich festgestellt wurde, auch dann gültig bleibt, wenn im Nachhinein auch schwerwiegende Mängel bekannt werden», hatte die LDS erklärt.
Manipulation wurde erst nach Feststellung der Gültigkeit bemerkt
Die LDS hatte die Gültigkeit der Kommunalwahl Ende Juni festgestellt. Eine Manipulation wurde erst nach der Landtagswahl am 1. September bekannt. Damals tauchten zahlreiche gefälschte Briefwahlzettel auf. Auf ihnen war die Stimme zugunsten der Freien Sachsen verändert. Diese Stimmen wurden später für ungültig erklärt. Gegen einen 44-Jährigen wird wegen des Verdachts der Wahlfälschung ermittelt. Er hatte ein Mandat für den Ortschaftsrat errungen. Ihm droht aber nun der Verlust der Wählbarkeit und auch des Mandates.
Grüne erhielten durch Fälschung ein Mandat weniger
Den Grünen geht es nun um die Wahl des Ortschaftsrates. «Wir sehen uns als Partei, die Bewerber für den Ortschaftsrat aufgestellt hat, in unseren Grundrechten verletzt, da durch einen Akt der Wahlfälschung nicht nur das Ergebnis erheblich beeinträchtigt wurde, sondern wir auch ein Mandat weniger erhalten haben», betonte Valentin Lippmann, Schatzmeister der Dresdner Grünen und Landtagsabgeordneter.
«Die Gleichheit der Wahl sichert, dass jede abgegebene Stimme gleich gezählt wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn Stimmen manipuliert werden», argumentierte Lippmann. Wäre der Wahlbetrug rechtzeitig aufgefallen, hätte die Landesdirektion Wiederholungswahlen anordnen müssen. «Dass der schwerwiegende Wahlfehler den zuständigen Behörden erst nach der Landtagswahl aufgefallen ist, macht diesen und die Verletzung unserer Rechte nicht ungeschehen.»
Freie Sachsen streiten Manipulation ab
Nach Bekanntwerden der Manipulation hatten die Freien Sachsen bestritten, etwas damit zu tun zu haben. Die Partei wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Nach dessen Angaben sind sie eine als Partei organisierte Gruppierung von Neonazis, Funktionären der früheren NPD und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten.