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VWN-Betriebsratschef gewinnt auch in zweiter Instanz

Seit Monaten streiten VW und Betriebsratsmitglieder vor Gericht um gekürzte Gehälter. Ein prominenter Betriebsrat gewann jetzt auch in zweiter Instanz. Statt weniger soll er sogar mehr Geld bekommen.
Fachgerichtszentrum in Hannover
Das Landesarbeitsgericht gibt erneut einem VW-Betriebsrat recht, der sich gegen die Kürzung seines Gehalts wehrte. (Archivfoto) © picture alliance / Hauke-Christian Dittrich/dpa

Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei VW hat der hannoversche Betriebsratschef Stavros Christidis auch in zweiter Instanz gewonnen. Das bestätigte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Berufung von Volkswagen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts sei zurückgewiesen worden. Das Arbeitsgericht hatte im Oktober zugunsten des Betriebsratsvorsitzenden von Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) entschieden und ihm statt der von VW geplanten Kürzung sogar eine Gehaltserhöhung zugesprochen.

Konkret ging es nach Angaben des Konzernbetriebsrates um fast 2000 Euro pro Monat, um die VW das tarifliche Bruttogehalt von Christidis gekürzt hatte. Das Arbeitsgericht Hannover hatte das im Oktober 2023 für nicht rechts erklärt. Statt weniger müsse er sogar mehr verdienen. Christidis, der seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat ist, soll demnach eine Entgeltstufe höher eingestuft werden als vor der Kürzung. VW wollte ihn dagegen um sechs Stufen heruntersetzen.

Dieses Urteilt wurde vom Landesgericht nun bestätigt (Az.: 8 Sa 797/23). Es ist noch nicht rechtskräftig. VW kann dagegen Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen. Nach Angaben des Konzernbetriebsrats sind dort bereits mehrere Fälle anhängig. Das Landesarbeitsgericht hat laut Arbeitnehmervertretung bisher in allen zwölf Fällen, die dort in zweiter Instanz verhandelte wurden, den Betriebsräten recht gegeben.

BGH-Urteil sorgt für Unsicherheit

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang 2023. Dessen Strafsenat hatte Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt, denen vorgeworfen worden war, Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt zu haben. Zugleich hatte der BGH die auch in anderen Unternehmen übliche Praxis für Gehaltssteigerungen langjähriger Arbeitnehmervertreter verworfen. VW hat daraufhin mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, viele zogen dagegen vors Arbeitsgericht.

Der Bund hat die Regeln für die Vergütung freigestellter Betriebsräte inzwischen geändert und um klarstellen Regelungen ergänzt. Damit sollte laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Unsicherheit beseitigt werden, die nach dem BGH-Urteil entstanden waren. Die Neuregelung war im Sommer einstimmig vom Bundestag beschlossen worden.

© dpa
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