Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat eine für den 7. Oktober angemeldete propalästinensische Demonstration erlaubt. Das zuvor von der Stadt Frankfurt verhängte Verbot der Kundgebung sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit. Die Stadt verkenne die Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Sie könne das Verbot nicht alleine mit dem Datum begründen, dem Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs am kommenden Montag. Ein Eilantrag der Demo-Veranstalter hatte damit Erfolg.
Ein Versammlungsverbot könne nur mit einer unmittelbaren Gefahr gerechtfertigt
werden, erklärte das Gericht. Die Gefahrenprognose der Stadt stütze sich aber nur darauf, dass sich die Antragstellerin kontrovers, antisemitisch, antiisraelisch äußere und den islamistischen Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 rechtfertige. Dies reiche nicht aus und übersehe die verfassungsrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit.
Beschwerde beim VGH möglich
Die Antragstellerin habe sich mit Beschränkungen einverstanden gezeigt, was darauf hindeute, dass sie «durchaus gewillt scheine, sich an die Grenzen des Strafrechts für die Meinungsfreiheit zu halten».
Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Stadt Frankfurt werde den VGH anrufen, teilte das Ordnungsdezernat auf Anfrage mit.
Die Kundgebung war mit dem Titel «Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit» angemeldet worden. Der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) hatte die Anmeldung der Demonstration als «extreme Provokation» bezeichnet. Das Verbot hatte die Stadt damit begründet, dass zu befürchten sei, dass es Straftaten wie Volksverhetzung, Aufrufe zu Straftaten sowie israelfeindliche und antisemitische Äußerungen geben werde und nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei.
Überfall am 7. Oktober
Am 7. Oktober 2023 hatten islamistische Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen von Gaza aus Israel überfallen. Bei den überraschenden Angriffen über Land, See und Luft töteten sie rund 1.200 Menschen und verschleppten etwa 240 in den Gazastreifen. Israel reagierte mit harten Gegenangriffen.
Bei ähnlichen Demonstrationen war es nach Verboten der Stadt in der Vergangenheit oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die Kundgebungen waren von verschiedenen Instanzen bis knapp vor Beginn abwechselnd erlaubt und verboten worden.