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Urlaubsfahrt: So packen Sie Ihr Auto legal und praktisch

Ja, das. Das auch. Und dieses hier muss auch noch mit. Kennt man: Beim Autopacken vor dem Urlaub kommt so einiges zusammen. Doch beim Beladen kann man viel falsch machen. So geht’s richtig.
Ein vollgeladenes Auto
Beim Beladen des Autos vor einer Urlaubsreise ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen. Schwere Gegenstände sollten nach unten und in die Fahrzeugmitte gepackt werden. © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Klar, manchmal will man nicht unnötig Zeit vergeuden, vor einer Urlaubsreise mit dem Auto ist immer viel zu tun. Doch das Beladen macht man besser in Ruhe und beachtet ein paar Regeln. Sonst geht das schief.

Die Ladung muss immer so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Das teilt der Tüv Süd mit und so steht es auch im Paragrafen 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Grundregel: Schwere Stücke gehören möglichst weit nach unten und so weit wie möglich Richtung Fahrzeugmitte. So kommen schwere Taschen und Koffer besser zuerst in den Laderaum und werden möglichst lückenlos an der Rückbank positioniert. Um Ladung zu fixieren, können unter anderem Ladungssicherungsnetze, Zurr- oder Klemmschlossgurte im Zusammenspiel mit vorhandenen Ösen benutzt werden.

Dicht packen ist gut, ein Schutzgitter ist besser

Auch lassen sich etwa bei Kombis zwischen Rücksitzbank und Kofferraum Rückhaltesysteme oder Schutzgitter installieren. Wer so etwas nicht hat, packt besser den Laderaum nur bis zur Oberkante der Rückenlehne voll. Lose kleinere Sachen wie etwa ein Handy sind auch sicher zu versorgen, etwa in tiefen Ablagen oder im Handschuhfach. Ansonsten werden sie bei einer heftigen Bremsung zu gefährlichen Geschossen.

Beim Packen aber nicht vergessen: An den Erste-Hilfe-Kasten, die Warnwesten und das Warndreieck sollte man auch vollgepackt schnellstmöglich ohne Wühlen und Suchen drankommen.

Aufs zulässige Gesamtgewicht achten und im Zweifel wiegen lassen

Das maximal zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs inklusive aller Insassen und Gepäck darf zudem nicht überschritten werden. Wie hoch es maximal sein darf, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 («Fahrzeugschein») unter dem Buchstaben F. Das Leergewicht des Fahrzeugs steht unter G. Die Differenz ergibt die Zuladung. Aber in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen. Der Grund können diverse Ausstattungsvarianten und Extras sein. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr seien etwa im Wohnmobilbereich durchaus nicht unüblich, so der Tüv Süd.

Am sichersten: Man fährt das startklare Auto auf eine öffentliche Waage. Wo die in der eigenen Gemeinde sind, verrät im Zweifel die Stadtverwaltung. Auch Recyclinghöfe sind gute Anlaufstellen. Ansonsten riskiert man bei Überladung ein Bußgeld. Wiegt etwa das Auto 20 Prozent mehr als erlaubt, werden 95 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. 

 

 

 

 

 

 

 

 

© dpa
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