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Teil der Ermittlungen um Schlachthof eingestellt

Rund um den Aschaffenburger Schlachthof gab es eine Reihe von Ermittlungen, nachdem Vorwürfe der Tierquälerei bekanntgeworden waren. Ein Thema: Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
Teil der Ermittlungen um Schlachthof eingestellt
Der Aschaffenburger Schlachthof ist wegen Tierschutzverstößen in die Schlagzeilen geraten. (Archivfoto) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Skandal rund um den Schlachthof Aschaffenburg sind im Fall wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Vorwürfe hatten sich gegen zwei ehemalige Geschäftsführer gerichtet. Demnach sollen zwischen September 2020 und Februar 2022 vier Beschäftigte an 26 Tagen gearbeitet haben, obwohl sie nicht bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Es sei ein Schaden von 304,59 Euro entstanden.

Die offenen Beträge und die Säumniszuschläge seien zwischenzeitlich beglichen worden. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat nach Angaben eines Sprechers das Ermittlungsverfahren nun wegen geringer Schuld eingestellt und das Verfahren an das Hauptzollamt Schweinfurt zur Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten abgegeben.

Vor wenigen Tagen war eine frühere amtliche Tierärztin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie den Schlachthof vor unangekündigten Kontrollen gewarnt hatte. Die 51-Jährige habe sich der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Aschaffenburg. Das Verfahren gegen eine frühere Kollegin der Tierärztin und den Inhaber eines Zerlegebetriebs sei gegen Geldauflagen in Höhe von 2.000 sowie 300 Euro eingestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tiere offensichtlich lebend auseinandergenommen

Ausgangspunkt des Prozesses waren Aufnahmen der Tierschutzorganisation «Soko Tierschutz». Diese im Sommer 2023 veröffentlichen Bilder und Videos zeigen, wie Beschäftigte – angeblich im Schlachthof Aschaffenburg – Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und noch lebende Tiere auseinandernehmen.

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hatte danach den Schlachtbetrieb in der Stadt am Untermain unweit der Landesgrenze zu Hessen zeitweise untersagt. Die Stadt, Eigentümerin des Geländes und des Gebäudes, kündigte den Pachtvertrag mit dem Schlachthof. Derzeit läuft dazu ein Zivilverfahren. 

Die Staatsanwaltschaft nahm umfangreiche Ermittlungen unter anderem wegen quälerischer Tiermisshandlung auf. Das Verfahren gegen die Tierärztinnen war das erste Strafverfahren in dem Komplex.

© dpa
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