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Schleswig-Holstein führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein

Ab Dezember kommt sie auch in Schleswig-Holstein: Das Land will Bezahlkarten an Geflüchtete ausgegeben. Sie können monatlich 50 Euro in bar abheben.
Aminata Touré
Schleswig-Holstein führt schrittweise eine Bezahlkarte für Geflüchtete ein. (Archivbild) © Marcus Brandt/dpa

Geflüchtete können auch in Schleswig-Holstein ab Dezember eine Bezahlkarte nutzen. «Mit der Einführung der Bezahlkarte zum Jahreswechsel in Schleswig-Holstein agieren wir weiterhin im Verbund mit 13 weiteren Ländern und liegen voll im Zeitplan», sagte Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne). Zuvor hatte das Kabinett die Einführung der Bezahlkarte beschlossen. 

Touré sprach von einer möglichst praktikablen und diskriminierungsfreien Lösung. Schwarz-Grün will die Bezahlkarte schrittweise einführen. Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmen des Landes sollen sie im Dezember erhalten. Die guthabenbasierte Karte soll Empfängerinnen und Empfängern von Asylleistungen unter anderem monatliche Bargeld-Abhebungen in Höhe von 50 Euro für Voll- und Minderjährige ermöglichen.

Die Länder hatten im November 2023 in einer Sitzung mit Bundeskanzler Olaf Scholz die Einführung einer Bezahlkarte beschlossen. Die Kosten der Bezahlkarte in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro trägt das Land Schleswig-Holstein.

16.000 Berechtigte im Land

Im ersten Quartal 2025 soll die Nutzung der Karte auf die Kommunen ausgeweitet werden. Nach Ministeriumsangaben sind dort insgesamt rund 16.000 Menschen leistungsberechtigt. In den Erstaufnahmen sind es weitere rund 5.000. Sie können die Bezahlkarte in ganz Schleswig-Holstein nutzen.

Die Karten erlauben auch Echtzeitüberweisungen. Sie sollen ein neutrales und diskriminierungsfreies Design erhalten und gebührenfrei sein. Die Karte kann sowohl physisch als auch digital auf dem Smartphone hinterlegt angewandt werden.

Durch technische Vorgaben werde sichergestellt, dass kein Einsatz im Ausland sowie Überweisungen ins Ausland und kein Geldfluss zwischen den Karten stattfinden könne, erklärte das Ministerium. Onlinekäufe außerhalb der EU und Geldtransfer-Services seien eingeschränkt.

© dpa
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