Im Frankfurter Prozess um die mutmaßlichen «Reichsbürger» um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat erneut die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Richterin Birgit Malsack-Winkemann ausgesagt. Die 60-Jährige berichtete vor dem Oberlandesgericht, wie sie auf dem Messengerdienst Telegram in Kontakt mit Verschwörungstheorien kam.
Zunächst habe sie sich im Zuge der US-Wahl 2020 dort Informationen beschaffen wollen. Auf Telegram sei sie dann auch auf Begriffe wie «Allianz» oder «Dumbs» (für Deep Underground Military Bases) gestoßen. Die Allianz sei eine internationale militärische Organisation, die sich vor allem mit der Bekämpfung von Pädophilie in diesen Dumbs befasse, führte die AfD-Politikerin aus - tatsächlich gibt es so etwas aber nicht. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk fragte sie, ob sie das Gelesene wirklich geglaubt habe.
Befragung des Richters
«Ich habe mir gedacht: Wenn es das gibt, dann finde ich es gut, dass es Militärs gibt, die sich darum kümmern», sagte Malsack-Winkemann. «Wenn nicht, habe ich ein Märchen gelesen.» Sie habe es aber nicht für ausgeschlossen gehalten.
Die ehemalige Richterin habe allerdings Zweifel bezüglich propagierter Termine in den Telegram-Kanälen gehegt. «Meine Probleme hatte ich mit den Terminen», erläuterte sie. Ständig seien Termine genannt worden, die weltweite Auswirkungen haben sollten. «Es passierte aber nichts.»
Malsack-Winkemann hatte sich bereits mehrere Prozesstage lang vor dem OLG eingelassen und Angaben zu ihrer Person und ihrem Werdegang gemacht. Dabei bestritt sie unter anderem, an Plänen zur Erstürmung des Bundestags beteiligt gewesen zu sein.
Konkret legt ihr der Generalbundesanwalt zur Last, andere Angeklagte in den Bundestag eingeschleust und mit diesen die Gebäude ausgekundschaftet zu haben. Die 60-Jährige soll dem sogenannten Rat der Vereinigung angehört haben. Diese Gruppe plante laut Anklage eine bewaffnete Stürmung des Bundestags, um Abgeordnete festzunehmen und einen Systemsturz herbeizuführen.
Drei Prozesse
In Frankfurt wird neun Beschuldigten vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Mit zwei parallel laufenden Verfahren in München und Stuttgart müssen sich insgesamt 26 mutmaßliche Verschwörer in dem Komplex verantworten. Bis zum Urteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.