Die Stadt Frankfurt (Oder) hat bislang wegen Verstößen in Alkoholverbotszonen 44 Platzverweise in diesem Jahr erteilt. Oberbürgermeister René Wilke (parteilos) will zudem die Möglichkeit schaffen, die zunächst bis zum Jahresende begrenzten Verbote in öffentlichen Gebieten länger auszudehnen. In Cottbus und Potsdam sind dagegen keine Alkoholverbotszonen geplant, wie die Kommunen auf Anfrage mitteilten.
Im September verhängte der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), René Wilke (parteilos), eine Allgemeinverfügung, um in zwei Zonen ein Alkoholverbot für Teile der Innenstadt durchzusetzen. Die Behörden kontrollieren dort verstärkt, da es in den vergangenen Monaten laut Stadt zunehmend zu Straftaten kam. Die Allgemeinverfügung soll bis maximal zum Jahresende gelten. Ziel sei es jedoch, in der Stadtverordnetenversammlung eine längerfristige Regelung zu erreichen. Zudem werde über die Schaffung von Waffenverbotszonen und Videoüberwachung bestimmter Plätze beraten.
Stadt reagiert mit Sanktionen
Eine Sprecherin der Stadt teilte mit, dass das Ordnungsamt in der länger bestehenden Alkoholverbotszone im Lennépark und am Kaufland-Vorplatz in 2024 bislang 43 Platzverweise ausgesprochen und zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet habe. In der Zone rund um den Einkaufsmarkt Nahkauf an der Franz-Mehring-Straße sei bisher ein Platzverweis erteilt worden. Untersagt ist in diesen Stadtgebieten der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen außerhalb von Wohnungen, Kneipen und Restaurants. Alkohol darf auch nicht mitgeführt werden.
Cottbus und Potsdam sehen keinen Anlass für Alkoholverbotszonen
Die Stadt Cottbus teilte mit, es habe anders als in früheren Jahren keinen Anlass gegeben, in diesem Jahr eine Alkoholverbotszone einzurichten. Auf die Frage, wie groß die Probleme mit Straftaten und Streitereien seien, hieß es: «Insgesamt ergibt sich ein ruhigeres Bild.» 2023 etwa gab es an der Stadtpromenade eine befristete Verbotszone. Zu möglichen Waffenverbotszonen wollte die Stadtverwaltung auf Anfrage keine Bewertung abgeben. «Klar ist, dass Verbote immer auch kontrolliert werden müssen.» In wessen Kompetenz das liege, müsse geklärt werden.
Aus der Landeshauptstadt Potsdam hieß es, sie sehe Alkoholverbotszonen nicht vor. Der Konsum von Alkohol führe in der Innenstadt nicht so regelmäßig zu konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit, dass er untersagt werden könne.