Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Neu für alt: Wann ist Abzug bei Schadensregulierung möglich?

Eine Autofahrerin hat einen Unfall auf der Autobahn. Dabei wird auch die Leitplanke beschädigt. Die Versicherung will nicht die gesamten Reparaturkosten bezahlen. Warum sie in diesem Fall abblitzt.
Leitplanke auf der Autobahn
Crash auf der Autobahn: Die Reparaturkosten für eine beschädigte Leitplanke sorgen im Nachgang für Streit vor Gericht. © Jens Schlueter/dpa-Zentralbild/dpa

Beschädigen Autofahrer das Eigentum Dritter, kommt in der Regel deren verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Manchmal jedoch will der Versicherer nicht alles zahlen. 

Zum Beispiel, wenn er die ersetzten Teile als hochwertiger betrachtet als die beschädigten. Er führt dann einen Abzug «neu für alt» ins Feld. Bei Teilen ohne oder mit kaum messbaren Verschleiß kann er damit aber abblitzen. Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Bremen, auf die der ADAC hinweist. (Az.: 4 O 980/23)

Leitplanke beschädigt - Versicherung will Leistungen kürzen

Im besagten Fall hatte eine Autofahrerin einen Unfall auf der Autobahn. Ihr Fahrzeug stieß gegen die Leitplanke. Dabei wurden dort die sogenannten Anpralldämpfer beschädigt. Die Reparaturkosten sollten sich auf mehr als 30.000 Euro belaufen. Die Rechnung stellte die Autobahnmeisterei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Frau.

Der Versicherer wollte den Schaden auch regulieren, aber nicht in der vollen Höhe der Summe. Er kürzte den Betrag um rund 7.700 Euro. Das Argument: Eine neue Leitplanke sah er als höherwertiger an als die beschädigte. Der Versicherer bestand auf eine Anrechnung dieses Umstands – einen sogenannten Abzug «neu für alt».

Bringen die neuen Teile einen wirtschaftlichen Vorteil?

Die Sache ging vor das Landgericht. Das gab der Autobahnmeisterei recht. Demnach stellte der Austausch der Anpralldämpfer keine messbare Vermögensmehrung dar. Denn diese Teile verlieren trotz des Alters nicht an Wert und Funktion. Im Normalfall würden sie auch nur bei Beschädigungen ausgetauscht. Dabei entsteht kein messbarer wirtschaftlicher Vorteil. So musste die Versicherung auch die Differenz bezahlen.

Ein Abzug «neu für alt» ist sonst durchaus möglich, wenn der Geschädigte einen Vorteil dadurch bekommt, dass die neuen Teile höherwertiger sind als die alten - er also von einer Wertsteigerung profitiert. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Rundfunkbeitrag
Tv & kino
ARD und ZDF gehen für höheren Rundfunkbeitrag nach Karlsruhe
Mette-Marit und ihr Sohn Marius Borg Høiby
People news
Festnahme, neue Vorwürfe - Prinzessinnensohn in Bedrängnis
Ice Age 6 kommt: Alles, was Du zur Fortsetzung der Eiszeit-Animation wissen musst
Tv & kino
Ice Age 6 kommt: Alles, was Du zur Fortsetzung der Eiszeit-Animation wissen musst
WhatsApp
Handy ratgeber & tests
WhatsApp: Update macht Instant-Messaging-Dienst unbrauchbar
Online-Bank N26
Internet news & surftipps
Smartphone-Bank N26 schreibt schwarze Zahlen
Online-Bank N26
Internet news & surftipps
Smartphone-Bank N26 steigert Umsatz um 40 Prozent
Tennis Davis Cup in Malaga
Sport news
Nadal nach Niederlage: «Fühlt sich wie letztes Einzel an»
Haustür mit elektronischer Schließanlage
Wohnen
Spiel mit Licht: Das sind aktuelle Trends bei Haustüren