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Missbrauch über Snapchat - Haftstrafe für 33-Jährigen

Er soll sich per App als Mädchen ausgegeben und so an explizite Bilder von jungen Mädchen und Frauen gelangt sein - dann folgte laut Anklage weiterer Missbrauch. Nun wurde der Mann verurteilt.
Strafjustizzentrum des Landgerichts Nürnberg-Fürth
Der Mann hatte die Vorwürfe im Prozess vollumfänglich eingeräumt. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa

Ein 33-Jähriger ist unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung über die Smartphone-App Snapchat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Eine Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen den Angeklagten, wie eine Gerichtssprecherin sagte. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, dass er sich 2023 über längere Zeit bei der App als Mädchen ausgegeben und auf diese Weise mit jungen Mädchen und Frauen in Kontakt getreten war. Laut Anklage soll der Mann dabei etwa Bilder mit sexuell aufreizenden Posen einer bislang unbekannten Frau geschickt und seine Opfer aufgefordert haben, ihm Bilder in denselben Posen zu schicken.

Als diese ihm solche Bilder von sich schickten, soll er die Bilder als Druckmittel genutzt haben, um die Frauen und Mädchen in einem Videotelefonat zu sexuellen Handlungen zu drängen. Eines der Mädchen war zu diesem Zeitpunkt zwölf Jahre alt. Nicht in allen Fällen kamen die von dem Mann Kontaktierten der Aufforderung nach. 

Auch Missbrauch von Patientin

Zudem soll sich der Angeklagte bei seiner Arbeit in einer physiotherapeutischen Praxis mehrfach an einer Patientin vergangen haben. Bei zwei Terminen soll der Deutsche die nur mit Unterwäsche bekleidete Patientin während der Behandlung ohne ihr Wissen auf Video aufgenommen haben. Die Aufnahmen haben laut Anklage eine Dauer von insgesamt rund 45 Minuten. Auch soll er sich der Frau in einem Fall so genähert haben, dass er ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzte.

Der Mann hatte die Vorwürfe im Prozess vollumfänglich eingeräumt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa
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