In seltener Einigkeit reihen sich Vermieter und Mieterbund in den Chor der Kritiker der geplanten Justizreform in Schleswig-Holstein ein. «Die Ortsnähe von Gerichten bedeutet immer, dass der Aufwand und die Kosten für die Verfahrensbeteiligten gering sind» teilten die Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds Kieler Mieterverein e.V., Ann Sophie Mainitz, und der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, mit.
Die im zweiten Schritt von Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) aus Kostengründen geplante Reduzierung auf ein Amtsgericht je Kreis würde jedoch dazu führen, dass die Menschen längere Wege in Kauf nehmen müssten, um im Falle eines Falles zu ihrem Recht zu kommen, so Breitner und Mainitz. Auch bestehe das Risiko, dass sich durch die Streichung von Gerichtsstandorten die Verfahrenszeiten verlängern würden. «In diesem Punkt sind sich Mieter und Vermieter einig: Die geplante Reform wäre ein schwerer Fehler der Landespolitik und ein tiefgreifender Einschnitt für den Rechtsschutz im Flächenland Schleswig-Holstein.»
Das Justizministerium reagierte mit dem Hinweis, dass es sich bei den Überlegungen zu den Amtsgerichten um einen Prozess der Prüfung handele und bisher noch nichts entschieden worden sei.
Reduzierung verlängert Wege
Aktuell gibt es im nördlichsten Bundesland 22 Amtsgerichte in den vier kreisfreien Städten und elf Kreisen. Ein Beispiel: Zum Kreis Segeberg gehört die viertgrößte Stadt des Landes, Norderstedt mit rund 84.000 Einwohnern und einem Amtsgericht. Auch in der wesentlich kleineren Kreisstadt Bad Segeberg gibt es ein Amtsgericht. Beide Standorte liegen eine knappe Stunde Autofahrt auseinander.
In einem ersten Schritt will von der Decken die Arbeits- und Sozialgerichte an einem zentralen Standort, möglicherweise in Neumünster, zusammenführen. Auch daran gab es bereits heftige Kritik, unter anderem aus der Justiz.
Kritik auch von der AWO
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schleswig-Holstein kritisierte die Folgen einer Konzentration der Sozialgerichtsbarkeit. Das würde vor allem die am stärksten benachteiligten Bürger treffen, die auf die Dienstleistungen der Sozialgerichte angewiesen seien.
«Diese Pläne der Landesregierung bedeuten zusätzliche Härten für alle, die ohnehin schon Schwierigkeiten haben, ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen», kritisierte der Präsidiumsvorsitzende des AWO-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Wolfgang Baasch.