Der Niedersächsische Landkreistag befürchtet eine Zentralisierung der Rettungsdienste ohne eine Mitsprachemöglichkeit der Kommunen. Ein neu bekanntgewordener Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sehe vor, dass künftig Hilfsfristen, Fahrzeugbesatzung, Personal und die Software zentral für ganz Deutschland vorgegeben werden solle, teilte der kommunale Spitzenverband mit. Die Sorge: Sollten die erbrachten Leistungen nicht den Vorgaben entsprechen, blieben die Kreise und kreisfreien Städte auf den Kosten sitzen, sagte ein Sprecher des Verbandes.
Bereits im September hatte das Bündnis «Rettet den Rettungsdienst 2.0» in Niedersachsen vor den Folgen des Gesetzesentwurfs gewarnt und von Problemen bei der notdienstlichen Versorgung und Planung gesprochen. Der dem Verband nun zugespielte Entwurf übertreffe die Befürchtungen, sagte der Sprecher: «Es ist schlimmer, als wir es uns vorgestellt haben.» Die Pläne widersprächen auch dem Grundgesetz, das den Ländern die Verantwortung für den Rettungsdienst gibt.
Kein Grund für Reform des Rettungsdienstes
Aus Sicht des Landkreistages gibt es keinen Grund für eine Reform des Rettungsdienstes; dieser funktioniere gut. «Der Rettungsdienst ist gut bei den Kommunen und Kreisen aufgehoben, weil er ganz eng mit dem Bevölkerungsschutz verknüpft ist.» Der Bund schaue nur auf die medizinische Versorgung, aber der Rettungsdienst sei viel mehr.
Auch Oberbürgermeister üben Kritik
Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetags fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen, hieß es in einer Mitteilung. «Die Verantwortung für den Bedarf an Fahrzeugen, die Standorte der Rettungswachen und die Auswahl der Leistungserbringer muss unbedingt in kommunaler Hand bleiben», erklärte der Hamelner Oberbürgermeister und Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz, Claudio Griese (CDU).
Rettungsdienst Teil der Gefahrenabwehr
Das Vorhaben der Ampelkoalition, den Rettungsdienst in das Sozialgesetzbuch aufzunehmen, lehnen die Oberbürgermeister strikt ab. Der Rettungsdienst sei wesentlich für die Rettung von Menschenleben zur Gefahrenabwehr zuständig. Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen dem Rettungsdienst, dem Wirken der Polizei und der Feuerwehr.
Auch die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in Niedersachsen kritisierten, dass die Kommunen seitens des Bundes nicht in die Beratungen zur Aufnahme des Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch eingebunden sind. «Hierin sehen wir einen Vertrauensbruch in der Gesetzgebungssystematik.»