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Hoch: Krankenhausreform geht in die richtige Richtung

Bevor die umstrittene Krankenhausreform in Kraft tritt, haben die Bundesländer noch ein Wort mitzureden. Rheinland-Pfalz sieht gute Punkte, hat aber noch Nachbesserungsbedarf.
Clemens Hoch
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz

Die im Bundestag beschlossene Krankenhausreform ist nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers Clemens Hoch «grundsätzlich gut» - sollte aber noch nachgebessert werden. «Die Reformvorschläge des Bundes gehen in die richtige Richtung», sagte der SPD-Politiker nach der Abstimmung. «Wir brauchen diese Krankenhausreform, denn viele Einrichtungen sind in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.»

Bund und Länder hätten jetzt die Instrumente, die Versorgung neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten, aber auch eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.

Gesundheitsminister Hoch sieht einige kritische Punkte 

Kritisch sieht Hoch, dass auch neue, zusätzliche Punkte durch die Bundestagsfraktionen aufgenommen wurden, die die Länder in ihrer Handlungsfreiheit beschränkten. Die vorgesehene Prüfung des Insolvenzrisikos eines Krankenhauses etwa durch die Länder nannte er als Beispiel. Dies verzögere den zügigen Beginn des dringend erforderlichen Umbaus der stationären Versorgung weiter. 

Hoch sagte aber auch: «Ohne diese weitreichende Reform würde sich die Situation der Häuser voraussichtlich weiter verschärfen.» Die Umsetzung der Reform sei daher notwendig, damit in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleistet werde. «Dieser Weg ist nun geebnet.» 

Hoch: Jetzt sind die Länder im Bundesrat am Zug

Die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern endeten nicht mit dem Beschuss des Bundestages, betonte der Minister. «Nun sind erstmal die Länder im Bundesrat im November am Zug.» Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Er freue sich besonders darüber, dass die Arbeit des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz mit dem Gesetz gestärkt werde, sagte Hoch. Dieses sei damit künftig zur ambulanten ärztlichen Behandlung ermächtigt, der für die Aufrechterhaltung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erforderlich sei. Dies entspreche im Wesentlichen den Regelungen, die bisher der Universitätsmedizin in Mainz für ihre Hochschulambulanzen vorbehalten waren. Dies ermögliche die Einrichtung des Medizincampus Koblenz.

© dpa
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