Im Frühjahr hatte die bisherige Landesregierung ein Bürgschaftsprogramm für Krankenhäuser in Not angekündigt, doch die Umsetzung lässt weiter auf sich warten. Die dafür notwendige Richtlinie, die die Voraussetzungen für Landesbürgschaften regelt, ist noch immer nicht fertiggestellt, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage sagte. Derzeit würden bei Bedarf Einzelfallentscheidungen getroffen. Vereinzelt hätten sich Krankenhäuser nach den Modalitäten des Programms erkundigt.
Konkrete Anträge auf Unterstützung gebe es allerdings nur von den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg, denen das Land bereits finanzielle Unterstützung bei der Übernahme der früheren Regiomed-Kliniken nach der Insolvenz zugesagt habe.
100 Millionen Euro als Bürgschaftsrahmen
Bei dem Programm geht es nach bisherigen Angaben um einen Bürgschaftsrahmen von insgesamt 100 Millionen Euro zur Absicherung von Krediten, die Krankenhäuser zur Finanzierung von Kostensteigerungen aufnehmen. Eine Voraussetzung soll laut Ministeriumssprecherin eine Vorabeinschätzung sein, ob die betreffenden Häuser überhaupt zukunftsfähig sind. Dafür werde eine technische Lösung zur Dateneingabe benötigt, an der wiederum das Bundesgesundheitsministerium arbeite. Dieses habe ein solches Modul für Oktober angekündigt, sie liege aber aktuell noch nicht vor. Deshalb verzögere sich auch die Landesrichtlinie zum Bürgschaftsprogramm.
In diesem Jahr war in Thüringen auch die Sternbach-Klinik in Schleiz in Insolvenz gegangen, sie wurde als erstes Krankenhaus im Freistaat als Folge einer Insolvenz geschlossen. Das Land hatte nach früheren Ministeriumsangaben zuvor noch eine vorläufige Ausfallbürgschaft für eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro für das Haus geleistet.