Ausgerechnet eine Feuerwache brennt aus und kein Brandmelder hat angeschlagen. Das von einem technischen Defekt ausgelöste Feuer im mittelhessischen Stadtallendorf Mitte Oktober bei der Freiwilligen Feuerwehr verursachte einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe. Eine Brandmeldeanlage war nicht verbaut und auch keine Pflicht. Könnte das auch in Rheinland-Pfalz passieren?
Rauchwarnmelder sind laut Landesbauverordnung nur in Wohnungen vorgeschrieben, wie es im rheinland-pfälzischen Bauministerium in Mainz hieß. Bei sogenannten Sonderbauten könnten Brandmeldeanlagen gefordert werden, dies sei jedoch eine Einzelfallentscheidung der Bauaufsicht. Die liegt bei den Kreisen.
«Eine flächendeckende Pflicht zur Einrichtung von Brandmeldeanlagen in den Gerätehäusern der Feuerwehr existiert nicht», hieß es vom Landkreistag. Ein Grund sei, dass sich in diesen Gebäuden in der Regel keine Menschen länger aufhielten. Sowohl die Bauaufsicht als auch die Kommunen könnten aber Brandmelder für bestimmte Gebäude vorschreiben.