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Polizeiauto erfasst Fünfjährigen - Ermittlungen laufen

Ein fünf Jahre alter Junge wird in Kassel beim Überqueren einer Straße von einem Streifenwagen erfasst und stirbt. Viele Fragen sind offen.
Polizei - Symbolbild
Nach dem Tod eines fünfjährigen Jungen wird jetzt ermittelt, wie es zu dem tragischen Unfall kommen konnte. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa

Ein fünfjähriger Junge wird bei einer Einsatzfahrt in Kassel von einem Streifenwagen erfasst und tödlich verletzt. Nun ermittelt das Hessische Landeskriminalamt (LKA), wie es zu dem tragischen Unfall kommen konnte und ob das Kind allein unterwegs war. Die Behörde führe die Untersuchungen aufgrund der schwerwiegenden Folgen, teilte die Polizei mit.

Alle Maßnahmen der Beweissicherung sollen helfen, den «Unfallhergang zu rekonstruieren und letztlich bewerten zu können, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten zum Tod des Jungen geführt hat», hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kassel und des LKA. Die Obduktion der Leiche des Kindes sollte noch heute beantragt werden. 

Der Fünfjährige wollte nach bisherigem Kenntnisstand der Polizei am Dienstagabend eine Straße überqueren, als das Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn ihn erfasste. Rettungskräfte brachten den Jungen ins Krankenhaus, wo er noch in der Nacht seinen schweren Verletzungen erlag. Ein Gutachter wurde zur Rekonstruktion des Unfallgeschehens hinzugezogen. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden.

Unterstützung für Familie des Kindes und Polizeibeamte 

Wie die betroffene Familie des Kindes bekämen auch die beteiligten Polizeibeamten Hilfsangebote, sagte der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jens Mohrherr. «Es gibt ein dienstliches psychosoziales Netzwerk, das nun natürlich aufgespannt ist, um sie zu unterstützen», erklärte er.

«Wenn ein Mensch durch Dienstausübung zu Tode kommt, egal unter welchen Umständen, ist das das absolute Worst-Case-Szenario, das einer Kollegin oder einem Kollegen passieren kann», so Mohrherr. Insbesondere der Fahrer oder die Fahrerin eines Streifenwagens habe «ganz normal im Straßenverkehr, aber auch unter Berücksichtigung der Sonder- und Wegerechte mit Blaulicht und Martinshorn» die Verantwortung zu tragen. «Und dann passiert das Unvorstellbare. Das macht psychisch natürlich erheblich etwas mit den Kolleginnen und Kollegen, die im Wagen gesessen haben.»

© dpa
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