Ein Hotel darf den Zimmerpreis nach der Buchung nicht einfach erhöhen. Das stellt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit Blick auf das Verhalten einiger Hoteliers in Paris und Umgebung klar. Die versuchten für Buchungen während der Olympischen Spiele in diesem Sommer Preise rückwirkend anzuheben.
Das EVZ schildert einen Fall, den die Verbraucherschützer auf dem Tisch hatten: Ein deutscher Tourist habe schon ein Jahr vor der Reise eine Hotelübernachtung im August 2024 gebucht. Kostenpunkt: 90 Euro. Plötzlich aber habe der Hotelier 600 Euro von ihm verlangt, für dasselbe Zimmer ohne Zusatzleistungen. Das verstößt gegen das französische Recht, betont das EVZ.
Preiserhöhung nur mit Zustimmung
In Frankreich darf der Gastgeber den Preis nach der Buchung nur mit Zustimmung des Verbrauchers erhöhen. Lehnt dieser die Preiserhöhung ab, darf der Gastgeber auch nicht einfach stornieren. Eine Stornierung braucht einen triftigen Grund. Nach diesem sollten sich Verbraucher immer erkundigen, raten die Verbraucherschützer. Ist der Grund nicht haltbar, kann bei dem Hotelier eine vertragliche Haftung geltend gemacht werden.
Unabhängig von der Begründung für die Stornierung muss das Hotel laut EVZ dem Betroffenen aber den gezahlten Betrag zurückerstatten und in einigen Fällen sogar Schadenersatz leisten. Storniert dagegen der Gast selbst, gibt es das Geld nicht unbedingt zurück. Das hängt dann von den Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels ab.