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Experten fordern: Tempo 30 innerorts erleichtern

Mit Geschwindigkeitsbegrenzungen soll die Sicherheit im Straßenverkehr in den Innenstädten erhöht werden. Auch zu anderen Themen, wie dem Cannabis-Grenzwert, gaben die Experten Empfehlungen ab.
Verkehr - Schilder
Vor der Cannabis-Legalisierung
63. Deutscher Verkehrsgerichtstag

Kommunen sollen Tempo-30-Zonen innerorts nach Ansicht von Fachleuten leichter selbst festlegen können. Dafür sprachen sich Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar aus. Konkrete Vorschläge zu Geschwindigkeitsvorgaben machten die Fachleute allerdings nicht. Das solle den Kommunen überlassen werden. Darüber hinaus gaben die Fachleute auch Empfehlungen zu Themen wie dem Cannabis-Grenzwert ab.

Mit mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen den Angaben nach unter anderem Fußgänger besser geschützt werden. Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde es Kommunen bereits im vergangenen Jahr erleichtert, 30er-Zonen etwa an Schulen einzuführen. 

Mehr Zebrastreifen und Wege für Fußgänger

Generell müsse zu Fuß gehen attraktiver werden. Dazu forderten die Verkehrsexperten auch ein durchgängiges und barrierefreies Netz an Fußwegen sowie voneinander getrennte Fuß- und Radwege. Auch brauche es mehr Querungen wie Zebrastreifen. Parken an diesen Überwegen müsse etwa durch mehr Kontrollen und höhere Strafen unterbunden werden. Bremsassistenten in Autos sollen demnach verpflichtend werden.

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar haben mehr als 1.900 Fachleute in den vergangenen Tagen über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit debattiert. Zum Abschluss gaben sie zu den verschiedenen Themen Gesetzes-Empfehlungen ab. Solche Empfehlungen wurden in der Vergangenheit immer wieder bei der Gesetzgebung berücksichtigt.

Forderung: Mischkonsum beim Autofahren verbieten

Gänzlich verbieten wollen die Experten den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol beim Autofahren. Bisher ist es erlaubt, Auto zu fahren, wenn die beiden Grenzwerte für Cannabis und Alkohol nicht überschritten werden. Bei Cannabis liegt der Grenzwert bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter, beim Alkohol bei 0,5 Promille. Wer Gefahrgut transportiert, solle ebenfalls nüchtern sein. Bisher gilt für diese Fahrer nur ein Alkoholverbot.

Die Fachleute forderten zudem, bessere Drogenschnelltests, mit denen auch der exakte THC-Wert gemessen werden kann. Dabei geht es um den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Bisherige Tests können lediglich bestimmen, ob THC im Blut vorhanden ist. Auf einen positiven Test folgt daher immer eine Blutprobe.

Zudem soll nach Auffassung der Fachleute klarer geregelt werden, unter welchen Umständen Menschen schon nach der ersten Drogenfahrt der Führerschein entzogen werden dürfe. Derzeit wird der Führerschein laut Experten meist erst nach der zweiten Drogenfahrt eingezogen. Weiter solle erheblich mehr über Cannabis im Verkehr aufgeklärt werden.

Mehr Standards gefordert

Bei drei Themen sprachen sich die Fachleute für mehr Standards aus. So sollen für Fahrtüchtigkeitstests der Polizei bundesweite Qualitätsstandards gelten. Unverändert sollen die Tests freiwillig bleiben und überhaupt nur dann angewendet werden dürfen, wenn Fahrerinnen und Fahrer auffällig sind.

Zum inzwischen vierten Mal forderte der Verkehrsgerichtstag ein eigenes Berufsbild für Kfz-Sachverständige, die Schadensgutachten erstellen. Als Grundlage dafür könne eine neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure dienen, die kürzlich veröffentlicht wurde.

Vorbereitungskurse für Fahreignungstests: Verbraucher vor Abzocke schützen 

Für Vorbereitungskurse zu Fahreignungstests, der sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), soll nach Meinung der Experten eine Positivliste erstellt werden. Die soll Anbieter auflisten, die sich an fachliche Standards halten. Damit sollen Betroffene vor unseriösen Angeboten und Abzocke geschützt werden.

© dpa
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