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Über 15.000 Rückkehrer nach Überstellung ins EU-Ausland

In der Europäischen Union gibt es die sogenannten Dublin-Regeln, die festlegen, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Die Wünsche der Antragsteller sehen oft anders aus.
Bundespräsident Steinmeier in Griechenland
Clara Bünger (Die Linke)

In Deutschland haben sich im Herbst mehr als 15.000 Ausländer aufgehalten, die zuvor bereits einmal in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt worden waren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Mehr als 4.000 von ihnen tauchten in den Jahren 2023 und 2024 erneut in Deutschland auf. Bei den Anderen liegt der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland den Angaben zufolge schon länger zurück.

Mehr als 3.300 kehrten nach einer Überstellung an Italien nach Deutschland zurück. In 2.192 Fällen wurde eine Rückkehr aus Polen festgestellt.

Nur etwa jeder Dritte ist ausreisepflichtig

Von den insgesamt 15.608 Menschen, die in der Vergangenheit schon einmal aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, waren zum Stichtag 31. Oktober den Angaben zufolge 5.131 Menschen ausreisepflichtig. Die größte Gruppe unter denjenigen, die nach einer Überstellung zurückkehrten, waren Menschen, die aus der Russischen Föderation stammen, gefolgt von Afghanen und Irakern. 

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, verfügten Ende Oktober 1.747 Ausländer, die schon einmal in einen anderen Staat der Europäischen Union geschickt worden waren, über eine Duldung - etwa wegen eines Asylfolgeantrags, fehlender Reisedokumente oder aus anderen Gründen. 

Es lebten «gerade einmal knapp 6.000 Geflüchtete in Deutschland, die in ein anderes EU-Land zur Asylprüfung abgeschoben werden sollten», sagt die Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke). «Das relativiert die zum Teil hysterische Asyldebatte der letzten Zeit doch ganz erheblich.»

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 stellten zudem mindestens 21.110 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, denen in Griechenland bereits ein Schutzstatus zugesprochen worden war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im vergangenen August entschieden, eine Rückkehr dorthin sei für Flüchtlinge unzumutbar. Es sei angesichts der «erheblichen bürokratischen Hürden sowie mangelnder staatlicher Unterstützung nach wie vor grundsätzlich anzunehmen, dass Schutzberechtigte in Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, eine gesicherte Unterkunft zu finden und ihren Lebensunterhalt durch eine legale Beschäftigung oder staatliche Unterstützung zu sichern».

© dpa
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