Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Teilnahme an «Wahlarena»? Wagenknecht scheitert in Karlsruhe

Das Bündnis Sahra Wagenknecht will bei der ARD-Wahlsendung heute Abend dabei sein. In den Vorinstanzen ist die Partei gescheitert. Nun hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Sahra Wagenknecht pocht auf ARD-Wahlarena
Sahra Wagenknecht darf nicht an der «Wahlarena» teilnehmen. (Archivbild) © Robert Michael/dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, doch noch an der ARD-«Wahlarena» teilnehmen zu können. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde der Partei nicht zur Entscheidung an (Az. 2 BvR 230/25). 

Bei der Sendung «Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl» haben heute Abend (21.15 Uhr) Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihre Fragen live an die Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) zu richten.

Die Beschwerdeführerin habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass sie durch die Entscheidungen der Vorinstanzen in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien nach dem Grundgesetz verletzt werde, teilte das Gericht mit. Ein mit der Beschwerde verbundener Eilantrag sei mit der Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats gegenstandslos geworden.

BSW schneidet in Umfragen zu schlecht ab

Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatten entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht dazu verpflichtet sei, die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht in die «Wahlarena» einzuladen. Die Partei hatte beklagt, durch die Nichtberücksichtigung werde das Recht auf Chancengleichheit verletzt. 

Die Gerichte betonten zwar, der öffentlich-rechtliche Sender habe bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenzuhalten. Ein willkürlicher Ausschluss sei nicht möglich. Das Konzept der Sendung sehe allerdings vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können. 

Da das BSW in den Umfragen lediglich bei rund fünf Prozent liege, sei es nicht geboten, dass Wagenknecht eingeladen werden müsse. «Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien», argumentierte das OVG. (Az. 13 B 105/25)

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
US-Schauspieler Val Kilmer
People news
«Batman»-Star Val Kilmer im Alter von 65 Jahren gestorben
US-Schauspielerin Drew Barrymore
People news
Drew Barrymore: Ex kündigte Einzug seiner Mutter an
Hans Rosenthal bei Dalli Dalli
People news
«Das war spitze!» - Show-Legende Hans Rosenthal wäre nun 100
Instagram: Nachrichten löschen oder zurückrufen – so geht‘s
Handy ratgeber & tests
Instagram: Nachrichten löschen oder zurückrufen – so geht‘s
Meta AI auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Lässt sich Meta AI aus Whatsapp verbannen?
Mitarbeiter überprüft ein Refurbished-Smartphone
Internet news & surftipps
Aufbereitet statt neu: Refurbished-Smartphones kaufen
Arminia Bielefeld - Bayer Leverkusen
Fußball news
Besser als die Vorgänger: Arminia Bielefeld sorgt für Novum
Dachgeschoss wird mit Glaswolle gedämmt
Wohnen
Dämmung fürs Haus: Ökobilanz im Blick