Das Bundesverfassungsgericht will sich am 12. November in einer mündlichen Verhandlung mit dem Solidaritätszuschlag beschäftigen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat werde zu einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag verhandeln, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate später.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags seit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II im Dezember 2019 verfassungswidrig. Sie kritisieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags ungleich behandelt würden. Mit dem Gesetz hatte die damalige große Koalition 2019 beschlossen, dass nur noch Besserverdiener - die oberen zehn Prozent der Einkommen - den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben.
Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter könnte große Auswirkungen für den Bundeshaushalt haben. Denn die Bundesregierung hat für das kommende Jahr Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant. Sollte das Verfassungsgericht den Zuschlag kippen, würde das ein Loch in den Etat für 2025 reißen. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.