Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Regierungskreisen eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass dieses Instrument für den Mieterschutz nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Bislang sieht es allerdings nicht so aus, als würde der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf im Bundestag eine Mehrheit finden.
Die FDP will nach eigenen Angaben nicht mitmachen. Die Union möchte sich erst nach der für den 23. Februar geplanten Neuwahl mit der Frage beschäftigen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch sinnvoll ist.
Dort, wo die 2015 eingeführt Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Die Landesregierungen werden durch das Gesetz ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung gilt. Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sind jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. Der Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, sieht hier eine Änderung vor. Künftig soll die Ausnahmeregelung nur noch für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden, gelten.
«Die hohen Mieten in den Städten sind ein großes Problem für Mieterinnen und Mieter», sagt der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU). Im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Wahl wolle die Union daher «alles daransetzen, eine Ausweitung des Wohnungsangebotes zu erreichen, aber auch zügig prüfen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit sinnvoll ist». Da die geltende Mietpreisbremse erst Ende 2025 auslaufe, habe ein neu gewählter Bundestag noch ausreichend Zeit, darüber zu entscheiden.
Die Entwicklungen bei den Mieten seien «dramatisch», sagt Bernhard Daldrup (SPD). Daher appelliere er an die Union, «die Mieterinnen und Mieter im Land nicht im Regen stehen» zu lassen.