Die Europawahl ist ein bedeutendes Ereignis, deren Ausgang die europäische Gesetzgebung voraussichtlich für die kommenden fünf Jahre prägen wird. Vom 6. bis zum 9. Juni können die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Ländern Vertreterinnen und Vertreter wählen, die sie im Europäischen Parlament repräsentieren. Da in Deutschland das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wurde, sind mittlerweile fast 65 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wahlberechtigt, knapp 3,5 Millionen mehr als noch vor fünf Jahren.
Deutschland stellt die meisten Abgeordneten
Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Land der EU auch die meisten Abgeordneten im Parlament. Trotzdem sind deutsche Abgeordnete im Vergleich zur Bevölkerungszahl unterrepräsentiert, Abgeordnete kleinerer Länder überrepräsentiert. Das liegt unter anderem daran, dass es bei gleichen Verhältnissen entweder deutlich mehr Abgeordnete geben müsste oder Länder wie Malta, Luxemburg und Zypern nur durch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten wären.
Da auf EU-Ebene auch die EU-Staaten maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt sind, ist der Einfluss der Abgeordneten auf die neuen Gesetze zwar etwas beschränkt, aber dennoch erheblich. Sie müssen zahlreichen Gesetze zustimmen und können sie im Zweifel auch verhindern. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung auf EU-Ebene eher auf Kompromissfindung mit teils wechselnden Mehrheiten ausgelegt, als dies etwa im Bundestag der Fall ist. Auch bei der Verteilung von Geldern, wie beispielsweise der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament ein entscheidendes Wort mitzureden.
Wahlverfahren variieren je nach Land
Die Wahlverfahren variieren je nach Land, prinzipiell gilt aber: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie am Ende im Parlament. Dabei gibt es auch nationale Besonderheiten, so gibt es in Deutschland etwa keine Sperrklausel. In Frankreich muss eine Partei beispielsweise mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen, um ins Parlament einzuziehen.
Nach der Wahl beeinflusst das Europäische Parlament auch die Besetzung der EU-Kommission. Es kann Vorschläge der EU-Staaten für die Besetzung der Kommission ablehnen.