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NS-Raubgut: Kabinett macht Weg frei für Schiedsgericht

Ein Schiedsgericht soll als neue Instanz das Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut erleichtern. Experten üben Kritik an der Reform.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth
Kulturstaatsministerin Claudia Roth will das Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut reformieren. (Archivbild) © Hannes Albert/dpa

Ein neues Schiedsgericht soll aus Sicht von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Rückgabe von nationalsozialistischem Raubgut in Deutschland erleichtern. Das Bundeskabinett stimmte einer entsprechenden Reform des Verfahrens zu. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Jewish Claims Conference waren an den Beratungen beteiligt.

Zuletzt hatten Anwälte, Historiker und Erben von Geschädigten in einem Brief an Kanzler Olaf Scholz kritisiert, durch die geplanten Neuerungen verschlechtere sich die Situation der Opfer. Sie stören sich daran, dass die Beratende Kommission, die bislang Empfehlungen zu Rückgaben ausspricht, durch ein Schiedsgericht ersetzt werden soll, dessen Rahmenbedingungen intransparent seien. 

Den Plänen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) zufolge soll das neue Schiedsgericht künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben. Zentral dabei ist die sogenannte geplante «einseitige Anrufbarkeit».

Möglichkeit zur einseitigen Verfahrenseinleitung

Künftig soll das Schiedsgericht Fälle auch dann behandeln, wenn nur die Nachfahren dies möchten. Bisher müssen beide Parteien der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen, also sowohl die Nachfahren der ehemaligen Besitzer als auch die Museen oder deren Träger. Bislang kann eine Seite durch Untätigkeit oder Uneinsichtigkeit blockieren. Dies wird als einer der Gründe dafür gesehen, dass die Kommission in gut 20 Jahren bisher in nur etwa zwei Dutzend Fällen vermittelte.

Im offenen Brief hieß es dazu allerdings: «Anders, als von Frau Roth angekündigt, sind die geplanten Schiedsgerichtsverfahren nur mit Zustimmung der heutigen Besitzer anrufbar.»

Zentralrat der Juden: Wichtiger Schritt

Roth äußerte sich auf Nachfrage nicht zum offenen Brief. Zu den geplanten Änderungen teilte sie mit: «Deutschland wird seiner historischen Verantwortung durch die Reform der Beratenden Kommission besser gerecht.» Mit dem Schiedsgericht könnten «faire und gerechte Lösungen» besser zu erreichen sein. Zudem werde mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit geschaffen, vor allem die einseitige Anrufbarkeit erleichtere die Rückgabe von NS-Raubgut.

«Die paritätische Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem auch für private Institutionen verpflichtend geltenden Restitutionsgesetz, wie es andere europäische Länder bereits haben und welches das Ziel der jüdischen Gemeinschaft auch in Deutschland bleibt», teilte ein Sprecher des Zentralrats der Juden in Deutschland mit. 

Kritik: Durch neues Verfahren verschlechtert sich Situation der Opfer

Im Brief hatten Juristen, Historikern und Nachfahren von ehemaligen Eigentümern aus Deutschland, den USA, Großbritannien, Israel, Kanada und der Schweiz die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Vorhaben nicht noch vor den Neuwahlen im Kabinett zu beschließen. «Auf den letzten Metern der Legislaturperiode die Beratende Kommission NS-Raubgut abzuschaffen und ein für die Opfer schlechteres neues Verfahren zu beschließen, ist unredlich», hieß es dort. 

Reform ist Vorhaben aus Koalitionsvertrag

Im Oktober hatten Bund, Länder und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts für NS-Raubgut beschlossen. Mit der Reform möchte die Bundesregierung ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen.

© dpa
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