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Bund will Ansprüche auf Rückgabe von NS-Raubgut erleichtern

Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus. Neue Regelungen sollen Wege zur Herausgabe von NS-Raubgut verbessern.
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Neue Rechte auf Rückgaben von NS-Raubgut © Marijan Murat/dpa

Der Bund will Ansprüche auf Herausgabe von NS-Raubgut rechtlich stärken. Dazu dient ein vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf, der von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) vorgelegt worden war.

600.000 gestohlene Kunstwerke 

Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus. Bei einer großen Zahl davon ist der Verbleib auch fast 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus unklar. Für einige Fälle sollen nun bestehende Ansprüche auf Herausgabe einfacher durchsetzbar sein. Um neue Herausgabeansprüche geht es den Angaben zufolge nicht.

Frühere Besitzer oder ihre Nachfahren sollen leichter Auskunft von Menschen erhalten, die Kulturgüter in Verkehr bringen, die ihren Eigentümern in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurden. Herausgabeansprüche sollen künftig nur noch verjähren können, wenn der Besitz in gutem Glauben erworben worden ist.

Jüdinnen und Juden um ihren Besitz gebracht 

Unabhängig von der Höhe des Werts sollen Auskunftsansprüche in Streitfällen direkt bei Landgerichten verhandelt werden. Zudem soll ein spezieller Gerichtsstand in Frankfurt am Main geschaffen werden, der bei Klagen angerufen werden kann. Im Fall von Restitutionen sollen künftig eventuell bereits gezahlte staatliche Entschädigungen zurückgefordert werden können. 

«Im nationalsozialistischen Deutschland sind hunderttausende Kulturgüter ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden. Auch das war Teil der Entrechtungs- und Vernichtungspolitik des NS-Regimes. Es waren insbesondere Jüdinnen und Juden, die so um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlagen beraubt wurden», sagte Buschmann laut Mitteilung.

Schiedsgericht löst bisherige Kommission ab 

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten sich bereits auf eine Beschleunigung der Verfahren um NS-Raubgut geeinigt. Dafür soll die bisherige Kommission durch eine Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden. Die Entscheidungen sollen rechtlich verbindlich sein und von einer weiteren Instanz überprüft werden können. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll diese Institution in Streitfällen auch einseitig angerufen werden können. 

Die unabhängige Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Sie soll bei Differenzen über die Rückgabe solcher Kulturgüter vermitteln. Bisher konnte eine Seite durch Untätigkeit oder Uneinsichtigkeit blockieren. Dies wird als einer der Gründe dafür gesehen, dass die Kommission in gut 20 Jahren bisher in nur etwa zwei Dutzend Fällen vermittelte. 

© dpa
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