Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

BGH prüft Urheberrechtsverletzung bei Drohnen-Aufnahmen

Mit dem technischen Fortschritt stellen sich neue juristische Fragen: Der BGH befasst sich nun mit Drohnen-Aufnahmen von Kunstinstallationen. Vielleicht geht es aber noch eine Runde weiter.
Drohne in der Luft
Mit dem technischen Fortschritt tauchen auch neue juristische Fragen auf: Der BGH muss sich nun mit Urheberrecht und Drohnen-Aufnahmen befassen. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, inwiefern Drohnenaufnahmen von Kunstwerken zu kommerziellen Zwecken das Urheberrecht der Künstlerinnen und Künstler verletzen. Konkret geht es um Luftbildaufnahmen verschiedener Kunstinstallationen für zwei Bücher über Halden im Ruhrgebiet. Der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, erläuterte die bisherige Rechtssprechung, nach der nur Fotos ohne Hilfsmittel wie Leitern erlaubt seien. Das heißt unter Fachleuten Panoramafreiheit. Wann die Karlsruher Richterinnen und Richter eine Entscheidung verkünden, war zunächst unklar. (Az. I ZR 67/23)

Aus Sicht des Anwalts des Buchverlags, der die Haldenführer veröffentlicht hatte, sind die Kunstwerke frei und unentgeltlich zugänglich. Die Urheber selbst strebten also keine Verwertung an, sagte Thomas von Plehwe. Auch könnte man aus Flugzeugen oder als Gleitschirmflieger aus der Luft Fotos machen - er sehe keinen Grund, hier Unterschiede zu unbemannten Drohnen zu machen. Laut von Plehwe könnte der Fall aber ein Thema für den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil es um Auslegungsfragen von EU-Regeln gehe.

Auf der anderen Seite des Rechtsstreits steht die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die Rechte und Ansprüche von Urhebern wahrnimmt - in diesem Fall von den Schöpfern der Installationen. Sie fordert Lizenzgebühren und Schadenersatz und hat in den Vorinstanzen recht bekommen. Ihr Anwalt Thomas Winter knüpfte an Kochs Ausführungen an: «Inzwischen kann ich die Leiter in der Garage lassen, denn die Fotoapparate haben das Fliegen gelernt.» Dennoch dürften die Drohnen dann nur auf Höhen steigen, die auch ein Mensch erreiche - etwa auf einem Hügel. Die strittigen Fotos seien nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Weltpremiere des Films „Alter weißer Mann“
People news
Liefers: Unglücklich, wenn Fremde mich zum Feind stempeln
Udo Lindenberg
Musik news
Berliner Stiftung streicht «Oberindianer» aus Lindenberg-Hit
TV-Ausblick ZDF - «Die Bergretter»
Tv & kino
«Bergretter»: Action, Drama und ein Extra für die Fans
iPad: 11. Generation erst 2025? Die Gerüchte zum Apple-Tablet
Handy ratgeber & tests
iPad: 11. Generation erst 2025? Die Gerüchte zum Apple-Tablet
Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Internet news & surftipps
Datenschützerin: Einspruch gegen E-Patientenakte erleichtern
Motorola Edge 50 Neo: Das Comeback-Smartphone im Test
Handy ratgeber & tests
Motorola Edge 50 Neo: Das Comeback-Smartphone im Test
VfL Wolfsburg - Borussia Dortmund
Fußball news
Weiter mit Sahin: Dortmund-Trainer nicht allein schuld
Schreibtische in einer Unternehmenszentrale
Job & geld
Im Büro: Habe ich Anspruch auf einen eigenen Schreibtisch?