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Gefängnisstrafe für Schüsse auf Wohnungstür

Sie wollten einen 47-Jährigen angreifen, um ihm in einer Familienfehde einen Denkzettel zu verpassen. Der Anführer des Trios schießt zehnmal auf eine Tür. Nun muss er ins Gefängnis.
Landgericht Hanau
Am Landgericht ist das Urteil gegen drei Männer verkündet worden, die einen 47-jährigen in dessen Wohnung angegriffen hatten. (Foto-Archiv) © Arne Dedert/dpa

Weil er dem Lebensgefährten seiner Mutter einen Denkzettel verpassen wollte und dabei zehnmal auf eine Wohnungstür geschossen hat, ist ein 33-Jähriger vom Landgericht Hanau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er zusammen mit einem Freund und seinem Cousin gewaltsam in die Wohnung des 47 Jahre alten Opfers eindringen und diesen attackieren wollte.

Das Trio hatte gestanden, mit einem Teleskopschlagstock sowie einer Pistole bewaffnet zu der Wohnung des Opfers gegangen und an der Eingangstür im dritten Stock geklopft zu haben. Als der Mann das Trio durch einen Spalt gesehen hatte, schloss er die Tür sofort wieder.

Keine Tötungsabsicht nachgewiesen

Danach hatten die Männer versucht, mit Gewalt einzudringen. Der 33-jährige Hauptangeklagte gab aus nächster Nähe zehn Schüsse auf das Schloss und die Tür ab. Ein Projektil durchschlug die Tür und blieb im Küchenboden stecken. Der 47-Jährige blieb unverletzt. Hintergrund der Tat war eine Familienfehde, wie das Landgericht feststellte. So soll der 47-Jährige zuvor die Mutter des Hauptangeklagten geschlagen haben.

Ursprünglich war der 33-Jährige wegen versuchten Totschlags angeklagt. Dieser Vorwurf wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch fallengelassen, weil keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden konnte. Er wurde nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie illegalem Waffenbesitz verurteilt. Ein Komplize wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, der andere muss eine Geldstrafe zahlen. 

Höhere Strafen als gefordert

Das Gericht urteilte deutlich höher als Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide für den Haupttäter nur eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

© dpa
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