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Tierarzt gesteht Verabreichung von Gift - Bewährungsstrafe

Ein Tierarzt hat seiner Freundin das Tierbetäubungsmittel Xylazin untergemischt. Vor Gericht streitet er die Vorwürfe zunächst vehement ab, legt dann aber doch ein Geständnis ab.
Prozess um heimliche Verabreichung von Tiermedizin
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seiner Freundin ein Betäubungsmittel aus der Tiermedizin untergemischt zu haben. © Christian Risch/dpa

Nur vier Worte wählt der Angeklagte, als ihm die Richterin die Möglichkeit zu einer Schlussbemerkung gibt: «Es tut mir leid», sagt der 58-Jährige und blickt dabei zu seiner früheren Freundin, die ihm im Gerichtssaal gegenübersitzt. 

Beim Prozess vor dem Amtsgericht Rendsburg hat der Angeklagte kurz zuvor zugegeben, der Frau, einer Kripo-Beamtin, bei einem gemeinsamen Abendessen am 12. November 2021 das Tiermedikament Xylazin untergemischt zu haben - ein Arzneimittel, mit dem zum Beispiel Rinder und Schafe betäubt werden. 

Das Schöffengericht verurteilte den Tierarzt wegen gefährlicher Körperverletzung und eines hinterlistigen Überfalls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf drei Jahre Bewährung. Zudem muss der Angeklagte der Frau 8000 Euro für die Reparatur ihres Autos zahlen, in dem sie unter Einfluss des Medikaments ohnmächtig geworden und in einen Graben gefahren war. 

Spätes und überraschendes Geständnis 

Sein spätes und überraschendes Geständnis kommt erst, nachdem das Gericht ihm und seiner Verteidigerin ein Strafmaß zwischen einem Jahr und 8 Monaten und zwei Jahren auf Bewährung angeboten hat für den Fall, dass er ein Geständnis ablegt. Zu seinen Motiven für die Tat machte der Mann keine Angaben.

Die Vorwürfe gegen ihn hatte der Angeklagte bei seiner Befragung am Morgen noch vehement abgestritten und von einem «Komplott» gegen ihn gesprochen. In seiner Version des Abends hatte er im Kühlschrank eine Schüssel mit Apfel- und Karottenstücken, denen er Haferflocken und Xylazin beigemengt hatte, um damit Schafböcke auf seinem Hof zu betäuben, die am nächsten Tag kastriert werden mussten. Offenbar habe seine Freundin irrtümlich davon gegessen. 

Dem widersprach die Ex-Freundin, sie habe nichts von einer solchen Schüssel bemerkt und es habe auch gar keine Kastration von Schafböcken stattfinden sollen, es habe zu dem Zeitpunkt keine Schafböcke dort gegeben. Die Aussage sei eine Lüge.

Nach Essen Trockenheit und Lähmung im Mund

Beide hatten sich 2019 auf einer Dating-Plattform kennengelernt und eine Beziehung geführt, die beide vor Gericht als zunächst liebevoll und harmonisch beschrieben. Am Abend des 12. November 2021 spürte die Frau nach eigenen Angaben noch während des Essens eine Trockenheit und Lähmung im Mund. Sie habe sofort das Haus verlassen und habe mit dem Auto in eine Klinik fahren wollen, um eine Blutprobe machen zu lassen. 

Nachdem sie zunächst in einer Klinik abgewiesen worden sei, sei sie weiter auf der B77 nach Rendsburg gefahren. Auf dieser Fahrt wurde sie ohnmächtig, sie fuhr in einen Graben. Später wurde bei ihr eine Blut- und Urinprobe entnommen, bei der das Arzneimittel festgestellt werden konnte.

Die Nebenklägerin sagte aus, sie sei von einer früheren Partnerin des Angeklagten vorgewarnt worden, der Tierarzt sei gefährlich. Ihr Rechtsanwalt berichtete davon, dass bis zu sechs andere Frauen und ein Mann ähnliche Erlebnisse mit dem Angeklagten gehabt haben sollen. Nachdem eine dieser Frauen Strafanzeige gegen den Tierarzt gestellt habe, habe sie sich mit den anderen Frauen ausgetauscht, berichtete die 57-Jährige. Vier der Frauen und ein Mann sollten eigentlich am zweiten Verhandlungstag als Zeugen aussagen. Dazu kommt es nun nicht mehr.

Richterin: Aussagen der Frau sehr glaubhaft

«Die Liste, die gegen Sie spricht, ist sehr lang», sagte die Richterin zum Angeklagten bei der Urteilsverkündung. «Sie haben ihre Freundin in dem Zustand einfach fahren lassen. Sie können froh sein, dass sie nicht mit dem Auto in den Gegenverkehr geraten ist.» Seine Version des Abends sei völlig ad absurdum geführt worden. Die Aussagen der Geschädigten seien dagegen sehr glaubhaft.

 

 

© dpa
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