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Heil will Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verdoppeln

Höchstens 12 Monate können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit Kurzarbeitergeld beziehen. Arbeitsminister Heil will die Dauer auf 24 Monate erhöhen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer fürchtet das Arbeitsministerium einen «erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben». (Archivbild) © Martin Schutt/dpa

Um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit abzudämpfen, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate erhöhen. Das geht aus Plänen der Bundesregierung hervor, die das Bundesarbeitsministerium der Deutschen Presse-Agentur bestätigt hat. Zuvor hatten mehrere Medien über den entsprechenden Verordnungsentwurf berichtet, der auch der dpa vorliegt. Demnach soll die Verlängerung der Zahldauer auf bis zu zwei Jahre bis spätestens 31. Dezember 2025 gelten. Danach soll die maximale Bezugsdauer von einem Jahr wieder greifen.

«Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

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Die Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch ohne Befassung von Bundestag oder Bundesrat beschließen. Das Kabinett soll nach Angaben aus Regierungskreisen noch vor Weihnachten zustimmen. Das wäre am kommenden Mittwoch. In Kraft treten soll die Verordnung den Plänen zufolge zum 1. Januar 2025. 

Kurzarbeit hat zugelegt

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland in Kurzarbeit sind, stieg laut Verordnungsentwurf von August auf September 2024 nach vorläufigen und hochgerechneten Daten von 175.000 auf 268.000. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 116.000 beziehungsweise 76 Prozent mehr Menschen, die in Kurzarbeit waren. Gegenüber September 2022 hat sich die Zahl der Kurzarbeiter den Angaben zufolge fast verdreifacht.

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Arbeitgeber können Kurzarbeit anordnen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen verhindern. 

Auf die Bundesagentur für Arbeit kommen durch die längere Bezugsdauer dem Entwurf zufolge Mehrausgaben von 260 Millionen Euro zu. Dem stünden Minderausgaben in nicht bezifferbarer Höhe für andernfalls fälliges Arbeitslosengeld gegenüber, heißt es.

© dpa
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