Vor Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November haben schon zahlreiche Menschen in Nordrhein-Westfalen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in mehreren größeren Städten. Viele Standesämter haben demnach ihr Terminangebot ausgeweitet, um die große Nachfrage bedienen zu können.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Seit dem 1. August konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.
Schon viele Termine zur Beurkundung vergeben
Beim Kölner Standesamt sind nach Angaben der Stadt bereits mehr als 360 Anmeldungen eingegangen, 250 Termine wurden bislang vereinbart. «In Vorbereitung auf die Umsetzung des SBGG und um den Bedarfen der Kölner*innen zu entsprechen, hat das Standesamt Köln frühzeitig personelle und organisatorische Anpassungen vorgenommen», teilte ein Sprecher mit.
In Essen liegen bislang 160 Anmeldungen vor, für den Großteil sind schon bis in den Februar hinein Termine zur Beurkundung vereinbart. In den ersten drei Novemberwochen würden im Standesamt fast ausschließlich Erklärungen zum SBGG aufgenommen, hieß es.
Auch in Bonn, Düsseldorf und Dortmund haben jeweils weit mehr als 100 Menschen einen Antrag auf Änderung ihres Geschlechtseintrags gestellt. Die Standesämter bieten den Angaben nach vor allem im November zusätzliche Termine an. In Münster sind laut Stadt trotz vorliegender 110 Anmeldungen auch im November noch einige Termine frei.