Vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben bei Hamburgs Standesämtern bereits mehr als 540 Menschen Anträge auf Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags gestellt. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten André Trepoll hervor.
Das neue Gesetz soll es Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen ab 1. November erleichtern, ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung wahrzunehmen. Bereits seit August können entsprechende Änderungsanträge gestellt werden.
Die meisten Anträge bei Standesämtern in Nord und Mitte
Die mit jeweils 105 meisten Anträge gingen laut Senat bis Mitte Oktober bei den Standesämtern in Nord und Mitte ein - 103 gab es in Altona, 82 in Eimsbüttel, 68 in Wandsbek, 49 in Harburg und 30 in Bergedorf.
Für die Beurkundung der Erklärung muss neben Personalausweis oder Reisepass auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Es werden Gebühren in Höhe von 35,50 Euro erhoben - bei mehreren Beurkundungen in einem Termin werden 55,50 Euro fällig.
Die ab 1. November geltende Rechtslage sehe keine weiteren Verpflichtungen für die Personen vor, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, schreibt der Senat in seiner Antwort. «Insbesondere bestehen keine Mitteilungspflichten an die Justiz oder andere Ämter.»
Trepoll bemängelt mangelnde Meldepflichten bei geändertem Geschlecht
Trepoll sieht das kritisch: «Wie soll beispielsweise im Falle von Zwangsvollstreckungen ein Gläubiger ein Urteil gegen eine Person vollstrecken, die mittlerweile ein anderes Geschlecht und einen anderen Vornamen hat?», fragt sich der Verfassungs- und Bezirksexperte der CDU-Fraktion. «Oder wie erfährt die Polizei davon, wenn sie entsprechende Personen per Haftbefehl sucht?» Diese Fragen müsse die Ampel-Regierung umgehend klären «und, falls erforderlich, das Datenschutzrecht entsprechend anpassen», forderte Trepoll.