Opfer schwerer Gewalttaten landesweiter Bedeutung sollen in Sachsen-Anhalt künftig schnell und unbürokratisch Geld aus dem neuen Opferhilfefonds des Landes erhalten können. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie ist der Fonds laut Justizministerium nun offiziell gestartet.
«Schwere Gewalttaten, insbesondere jene, die aus einer extremistischen oder terroristischen Motivation heraus begangen werden, hinterlassen bei den Opfern und ihren Familien körperliche und seelische Verwundungen», heißt es in der Richtlinie. Gerade in den ersten Tagen und Wochen seien sie in besonderem Maß auf praktische Hilfe und Unterstützung angewiesen. Der Staat stehe in der Pflicht, den Bürgerinnen und Bürgern beizustehen.
Die Initiative für den Opferhilfefonds kam aus dem Landtag. Die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP brachten ihn im Jahr 2022 auf den Weg.
Hintergrund war der rassistisch und antisemitisch motivierte Anschlag von Halle vom 9. Oktober 2019. Damals hatte der Attentäter am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
Fonds tritt rückwirkend zum Oktober 2019 in Kraft
Es ist vorgesehen, dass auch Betroffene und Hinterbliebene des Halle-Anschlags Hilfe beantragen können. Der Fonds ist rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.
Die Antragstellung soll möglichst unkompliziert laufen, sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). In ihrem Haus ist die zuständige unabhängige Kommission angesiedelt, die jeweils entscheiden soll. Geleitet werde sie von der Landesopferbeauftragten Gabriele Theren.
Diese hob hervor, dass mit dem Opferhilfefonds eine unbürokratische finanzielle Hilfe ermöglicht wird, die auf die jeweilige individuelle Situation der Opfer oder Angehörigen zugeschnitten und angepasst werden kann.
«Gerade die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass trotz der vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten doch immer wieder Situationen entstehen, in denen unvorhergesehener und hoch individueller Hilfebedarf erforderlich wird. Hier können wir nun helfen und unterstützen», sagte Gabriele Theren.
50.000 Euro stehen pro Jahr zur Verfügung
Die Hilfeleistung gibt es als pauschale Einmalzahlung. In der Regel sind es 300 Euro. Bei schweren Körper- und Gesundheitsschäden mit langfristigen Folgen können es 3.000 Euro sein. Bis zu 5.000 Euro sind möglich, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder Attentaten mit landesweiter Bedeutung. Der Fonds ist mit 50.000 Euro pro Jahr ausgestattet.
«Der Fonds ist eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Hilfsleistungen, insbesondere für die Opfer terroristischer Gewalt, die in besonders schweren Fällen schnell auf Hilfe angewiesen sind», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Guido Kosmehl, der dpa. Die CDU-Landtagsfraktion erklärte, Opfer könnten jetzt Hilfe bekommen, die auf ihre jeweilige individuelle Situation zugeschnitten sei. Kurz vor dem fünften Jahrestag des schrecklichen Ereignisses in Halle sei dies ein wichtiges Zeichen für die Opfer des Anschlags und ihre Angehörigen, so die rechtspolitische Sprecherin Karin Tschernich-Weiske.