Im Rechtsstreit um den Einsatz von umstrittener Software mit Gesichtserkennung bei Online-Prüfungen kann die Uni Erfurt einen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Erfurt wies die Klage, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammen mit einer damaligen Studentin deshalb eingereicht hatte, zurück. Begründet wurde das noch nicht rechtskräftige Urteil bei der öffentlichen Verkündung nicht.
Hintergrund ist der Einsatz einer sogenannten Proctoring-Software mit automatisierter Gesichtserkennung. Damit will die Uni sicherstellen, dass es nicht zu Täuschungsversuchen bei in der Ferne online abgelegten Prüfungen kommt.
Die GFF sieht in der Software aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden. Die damalige Studentin absolvierte den Angaben zufolge in der Corona-Pandemie Prüfungen im Online-Format aus der Ferne. Die frühere Studentin, die laut GFF inzwischen als Lehrerin arbeitet, klagte mit Unterstützung der GFF auf Schadenersatz.
Software weiter im Einsatz
Eine Sprecherin der Uni erklärte, die Software habe damals gewährleistet, dass Studierende Prüfungen ablegen und ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen konnten. Auch sollte das Infektionsrisiko gering gehalten werden. Zur besagten Prüfungszeit der Studentin im Wintersemester 2020/21 habe die Uni zudem angeboten, dass Studierende auf dem Campus unter Aufsicht und Corona-Schutzkonzept die Klausuren schreiben. Diese Variante sei nur in Einzelfällen genutzt worden. Die Software sei weiter an der Uni im Einsatz und treffe auf hohe Akzeptanz, so die Sprecherin. Studierende würden über die Verfahrensweise aufgeklärt und müssten ihr Einverständnis schriftlich erklären.
«Wir kennen das Urteil noch nicht, werden es uns aber genau anschauen und prüfen, ob wir in Berufung gehen», sagte David Werdermann, Verfahrenskoordinator bei der GFF. Werdermann verwies darauf, dass andere Hochschulen auch während der Pandemie, andere, verhältnismäßigere Möglichkeiten zur Aufsicht während Online-Prüfungen gefunden hätten.