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Grüne bekommen Zuschuss bei Auflösung der Fraktion

Grüne, Linke und Freie Wähler sind nicht mehr im neuen Brandenburger Landtag vertreten, sie müssen sich abwickeln. Eine Fraktion hat um finanzielle Unterstützung zugunsten der Mitarbeiter gebeten.
Landtag Brandenburg
Verteidigt Antrag auf Zuschuss: Der bisherige Brandenburger Grünen-Landtagsabgeordnete Clemens Rostock (Archivbild). © Soeren Stache/dpa

Die Grünen im Brandenburger Landtag erhalten für ihr Ausscheiden finanzielle Unterstützung zugunsten der Mitarbeiter in Höhe von bis zu einer unteren bis mittleren sechsstelligen Summe. Das Präsidium stimmte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mehrheitlich für einen Beschlussvorschlag von Präsidentin Ulrike Liedtke bei Gegenstimmen der AfD - es gab auch von anderen Fraktionen einige kritische Fragen.

Der Grünen-Politiker Clemens Rostock verteidigte den Zuschuss. «Das Fraktionsgesetz sieht genau diesen Weg des Nachschusses für einen solchen Fall vor», sagte Rostock. Rücklagen für diesen Fall zu bilden, sieht das Gesetz dagegen bisher nicht vor. Das sollte der neue Landtag ändern.» Der Standard seien Arbeitsverträge bis kurz nach den Wahlen, um einen Übergang in die neue Wahlperiode abzusichern. «Unbefristete Verträge bilden die Ausnahme.»

Linke und BVB/Freie Wähler benötigen keine Hilfe

Bei der Landtagswahl hatten Grüne, Linke und BVB/Freie Wähler die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt und auch kein Direktmandat errungen. Die Linksfraktion und die Gruppe BVB/Freie Wähler im Landtag haben keinen Antrag auf Zuschuss gestellt.

«Wir brauchen keine zusätzlichen Mittel», sagte der Sprecher der Gruppe BVB/Freie Wähler, Péter Vida. Der bisherige Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Thomas Domres, sagte, er benötige kein zusätzliches Geld für die Abwicklung. «Wir haben in den vergangenen Jahren immer einen Sozialplan gehabt, der gedeckt war aus der Rücklage.» Die Mehrzahl seien unbefristete Arbeitsverträge.

Zuschuss in bisheriger Wahlperiode

Wenn das Fraktionsvermögen nicht ausreicht, kann eine Fraktion in Liquidation nach dem Fraktionsgesetz auf Antrag einmalig Mittel bekommen, um Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus deren Arbeitsverträgen zu befriedigen. Damit können Gehälter höchstens bis zu drei Monate weitergezahlt werden. Ein konkreter Höchstbetrag ist nicht angegeben.

In der bisherigen Wahlperiode gab es einen Fall mit einem Zuschuss. Als der Abgeordnete Philip Zeschmann die Fraktion BVB/Freie Wähler verließ, verlor sie den Fraktionsstatus, wurde zur Gruppe und bekam weniger Mittel. Sie beantragte finanzielle Hilfe. «Das war damals allerdings ein unvorhergesehenes Ereignis, auf das wir reagieren mussten», sagte Vida dem «Tagesspiegel».

© dpa
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