Einen Joint rauchen und dann Autofahren – das geht nicht zusammen und ist klar verboten. Doch wie lange muss man warten, bis man sich nach dem Konsum von Cannabis wieder ganz legal ans Steuer eines Kfz setzen darf? Das wollten der ADAC und die «Auto Bild» in einem Gemeinschaftstest herausfinden.
Die Grundempfehlung gleich vorweg: «Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, sollte mindestens 24 Stunden auf das Autofahren verzichten, um wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können», lautet das Fazit des Versuchs mit drei Konsumenten.
Seit dem 1. April sind der Cannabis-Anbau und -konsum unter bestimmten Regeln in Deutschland erlaubt. Und mit 3,5 ng/ml THC im Blutserum gibt es künftig auch einen neuen Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr. Der Bundesrat hat ihn beschlossen. Bis er in Kraft tritt (Verkündung im Bundesgesetzblatt, möglicherweise noch im Juli) gilt generell (wie künftig auch weiterhin für Fahranfänger und Personen unter 21) der alte Grenzwert von 1 ng/ml. Was das für den Konsum heißt, sollte der Versuch klären.
Für den Test kiffen und fahren - aber im sicheren Rahmen
Alle drei Probanden rauchten für den Test einen Joint (0,28 Gramm Cannabis und Tabak). Alle drei sind keine Gewohnheitskonsumenten, hatten aber vorher schon konsumiert. Im Test wurden ihr Fahrvermögen sowie die «für die Aufmerksamkeitssteuerung relevanten kognitiven Fähigkeiten» vor und nach dem Konsum gemessen.
Dies wurde etwa eine Stunde, vier Stunden und 20 Stunden nach dem Konsum überprüft. Zudem wurden Blutproben genommen, um die THC-Konzentration zu bestimmen. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Kurz nach dem Konsum des Joints: stark erhöhtes Unfallrisiko
Die Selbsteinschätzung und die gezeigten Leistungen sowohl im Auto als auch bei den kognitiven Tests lagen etwa eine Stunde nach dem Konsum «weit unter dem Niveau» als noch nüchtern. Zudem kam es zu deutlichen Ausfallerscheinungen.
So vergaßen die Testpersonen etwa, sich den Sitz oder die Spiegel richtig einzustellen, sie fanden die Gänge nicht, fuhren unsicher, waren zu schnell unterwegs oder parkten schlecht ein. Die Fahrversuche fanden auf einer vorgegebenen Strecke auf dem abgeschlossenen Gelände eines ADAC-Testzentrums statt.
Auch bei den kognitiven Tests machte sich der Konsum bemerkbar. So zeigten sich besonders Einschränkungen bei Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit.
Insgesamt ließ sich auf ein stark erhöhtes Unfallrisiko schließen, da die für die Verkehrssicherheit erforderliche störungsfreie Informationsaufnahme und -verarbeitung nicht gegeben war. Im Blut fand sich zu dem Zeitpunkt eine THC-Konzentration zwischen 7 und 12 ng/ml im Blutserum.
Vier Stunden nach dem Konsum: Weiterhin keine vollständige Fahrsicherheit
Im Blut der Testpersonen ließ sich zu dem Zeitpunkt eine THC-Konzentration nachweisen, die bereits unter dem künftigen Grenzwert von 3,5 ng/ml liegt. Doch: Die Fahrsicherheit war immer noch nicht vollständig gegeben. So schreibt der ADAC in einer Mitteilung: «Weder der eigenen Wahrnehmung nach noch nach Auswertung der Fahr- und Kognitivtests wäre eine fehlerfreie Teilnahme am Straßenverkehr möglich gewesen.»
Wichtig zu wissen in dem Zusammenhang: Auch wenn die THC-Konzentration unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, kann bei auffälligem Fahrverhalten in Kombination mit einem Nachweis des Rauschmittelkonsums eine Anzeige mit Strafverfahren und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) folgen. Dessen sollte man sich bewusst sein.
Generell gilt mit Blick auf den Grenzwert: Wer künftig mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol wird der Rausch am Steuer mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro sanktioniert.
20 Stunden nach dem Konsum: Wieder Teilnahme am Straßenverkehr möglich
Erst jetzt waren die Testpersonen in der Lage, sicher und legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Das zeigten die Blutuntersuchungen und die Einschätzungen der Experten.
Um sicherzugehen, rät der ADAC darum dringend, nach dem Cannabis-Konsum mindestens 24 Stunden nicht zu fahren, weil die aufgenommene Dosis und die anhaltende Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht eindeutig nachvollziehbar seien.