Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Bus bremst scharf, Seniorin stürzt - Streit um Haftung

Wer haftet hier? Diese Frage sorgt nach dem Sturz einer Seniorin im Bus für einen Rechtsstreit durch die Instanzen. Denn die Frau hatte sich nicht gut festgehalten. Trägt der Fahrer eine Mitschuld?
Ein Mann hält sich an einer Haltestange in der S-Bahn fest.
Griffig gesichert: Speziell im Stadtverkehr müssen Fahrgäste im Linienbus stets mit Bremsmanövern rechnen und sollten sich deshalb immer gut festhalten. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Im Einzelfall können Busfahrer bei einem Unfall mit verletzten Passagieren mithaften, obwohl sich diese nicht ausreichend festgehalten haben. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Im konkreten Fall ging es um eine Seniorin, die mit einem Linienbus fuhr. Zunächst saß die damals 82-Jährige auf einem Sitz an einem der Ausstiege. Weil sie an der nächsten Station aussteigen wollte, stand sie während der Fahrt auf und hielt sich mit einer Hand an einer Haltestange fest. Mit der anderen Hand hielt sie Regenschirm und Handtasche.

Der Busfahrer wollte abbiegen. Er übersah dabei aber eine Fußgängerin, die über die grüne Ampel ging und musste stark bremsen. Die Seniorin im Bus stürzte und zog sich Verletzungen zu.

Im Nachgang verklagte die Frau den Busfahrer. Das Landgericht wies diese Klage zunächst vollständig ab. Das Oberlandesgericht Schleswig wiederum gab der Berufung der Frau teilweise statt. Es erkannte eine Mithaftung des Busfahrers an. (Az.: 7 U 125/22)

Die Unachtsamkeit des Busfahrers fällt ins Gewicht

Vereinfacht gesagt begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass im Stadtverkehr immer mit plötzlichen Bremsmanövern gerechnet werden muss und Fahrgäste sich daher entsprechend sichern sollten. So trifft die Klägerin also ein Eigenverschulden. 

Allerdings sorgt das nicht dafür, dass die sogenannte Gefährdungshaftung des Busfahrers davon vollständig verdrängt wird. Gerade, weil der Busfahrer nur deshalb scharf abbremsen musste, weil er vorher unachtsam gewesen war. Letztlich hielt das Gericht eine hälftige Schadensteilung für angemessen, also 50:50.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Neue Streaming-Show von Stefan Raab (RTL+)
Tv & kino
Stefan Raabs neue Show ist ein Best-of des Raabiversums
Festival Zürich 2024 - Dokumentarfilm «Russians at war»
Tv & kino
Ukraine protestiert gegen Russland-Film bei Festival Zürich
Neue Ghostbusters-Serie in Arbeit: Netflix produziert ein Spin-off – das ist bisher bekannt
Tv & kino
Neue Ghostbusters-Serie in Arbeit: Netflix produziert ein Spin-off – das ist bisher bekannt
Lichtstrahl der Taschenlampe eines iPhone unter iOS 18
Internet news & surftipps
Verrückt: iPhone-Taschenlampenstrahl ist verstellbar
Apple-Store am Ku’damm
Internet news & surftipps
EU-Kommission mit Detailverfahren zu Forderungen an Apple
Kryptowährungen
Internet news & surftipps
Commerzbank mit neuem Angebot für Kryptowährungen
Sergej Jakirovic
Champions league
Zagreb trennt sich nach Klatsche gegen Bayern vom Trainer
Ein Mann wird rasiert
Mode & beauty
«Öko-Test» findet problematische Duftstoffe in Rasierseifen