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Brandbomben-Explosion: Angeklagter schweigt vor Gericht

Im münsterländischen Ochtrup explodiert eine Brandbombe. Ein Spaziergänger wird schwer verletzt. Jetzt steht der mutmaßliche Bombenbauer wegen Mordversuchs vor Gericht.
Landgericht Münster
Brandbomben-Explosion: Angeklagter schweigt vor Gericht. Archivbild © Roland Weihrauch/dpa

Rund sieben Monate nach einer Bomben-Explosion im münsterländischen Ochtrup hat am Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Bombenbauer begonnen. Angeklagt ist ein 52-jähriger Mann, der zur Tatzeit auf einem Campingplatz in Wesel lebte. Er soll die Brandbombe vor der Fahrertür eines Autos platziert haben. Laut Anklage galt sie dem Ex-Liebhaber seiner Ehefrau. Die Zündung war jedoch aus Versehen von einem unbeteiligten Spaziergänger ausgelöst worden, der dabei schwer verletzt wurde. Zum Prozessauftakt am Landgericht Münster hat sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Spaziergänger stand sofort in Flammen

Es war am frühen Morgen des 8. März, als die Bombe explodierte. Der Spaziergänger war mit seinem Hund unterwegs. Er soll sich über das ungewöhnliche Paket gewundert und es leicht angehoben haben. Im selben Moment gab es einen lauten Knall. Der 59-Jährige stand sofort in Flammen. Laut Anklage wurden 25 Prozent seiner Haut verbrannt.

Nach Angaben seiner Anwältin Julia Artmann-Eichler leidet er immer noch unter den Folgen der Tat. «Er kann noch nicht wieder arbeiten», sagte die Anwältin am Rande des Prozesses. Er sei «traumatisiert» und «verängstigt». Auch der Hund hatte damals Verbrennungen erlitten, konnte aber ebenfalls gerettet werden. 

Nacht angeblich im Wohnwagen verbracht

Die Brandbombe bestand nach Erkenntnissen der Ermittler aus verschiedenen Chemikalien. Die Zündung soll über einen Druckentlastungsschalter ausgelöst worden sein.

Der Verdacht war damals schnell auf den Angeklagten gefallen, der mit seiner Frau auf einem Campingplatz lebte. Der Deutsche war noch am selben Tag von der Polizei befragt worden. Dort hatte er angegeben, nicht am Tatort gewesen zu sein. Er habe die Nacht zuvor in seinem Wohnwagen verbracht.

Außerdem habe er kein Motiv, hatte er gegenüber der Polizei behauptet. «Er hat uns gesagt, dass er keinen Groll gegen den Ex-Liebhaber seiner Frau hege», sagte ein Beamter den Richtern bei seiner Zeugenvernehmung.

Depressive Stimmung nach Affäre-Ende

Das sieht die Staatsanwaltschaft jedoch anders. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte den Ex-Liebhaber dafür verantwortlich gemacht hat, dass seine Ehefrau nach dem Ende der Affäre in eine depressive Stimmung geraten sei und Suizidgedanken geäußert habe. «Er hatte die Absicht, den Mann bei vollem Bewusstsein in Brand zu setzen und zu töten», heißt es in der Anklage. Die Ehefrau hat sich vor Gericht auf ihr Schweigerecht berufen. 

Die Anklage lautet auf Mordversuch und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Das Schwurgericht Münster hat für den Prozess zunächst noch sechs Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll voraussichtlich Ende November gesprochen werden.

© dpa
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