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Ausländerbehörde: Bund muss Rückführungsabkommen forcieren

Ein Libyer, der die israelische Botschaft in Berlin angreifen wollte, hätte längst das Land verlassen müssen. Der Chef der Brandenburger Ausländerbehörde fordert den Bund nun zum Handeln auf.
Flüchtlingsunterkunft Doberlug-Kirchhain
Olaf Jansen fordert den Bund auf, mehr für Rückführungsabkommen mit Ländern wie Libyen zu schließen. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Nach der Festnahme eines Mannes wegen mutmaßlicher Anschlagspläne gegen die israelische Botschaft in Berlin dringt der Chef der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg, Olaf Jansen, auf ein stärkeres und koordiniertes Bemühen um Rückführungsabkommen mit Ländern wie Libyen. Der Bund mache zu wenig, um beispielsweise mit Syrien, Afghanistan und auch Libyen Rückführungsabkommen zu vereinbaren, kritisierte Jansen. Es gebe es aus seiner Sicht keine gute Zusammenarbeit der drei zuständigen Bundesministerien. Es müsse ein koordiniertes Vorgehen von Außen- und Innenministerium sowie dem Ministerium für Entwicklung geben.

Mutmaßlicher IS-Anhänger aus Libyen festgenommen

Vor etwa einer Woche war in Bernau bei Berlin ein mutmaßlicher Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festgenommen worden, der nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll. Er ist in Untersuchungshaft. Der Libyer ist nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums vollziehbar ausreisepflichtig.

Jansen: Keine Kritik an Landkreis

Eine Diskussion über mögliche Versäumnisse von Brandenburger Behörden mit Blick auf den Aufenthaltsstatus des Mannes hält Jansen für fehlgeleitet. Das Innenministerium hatte dem Landkreis Barnim vorgeworfen, dem ZABH erst nach langer Zeit gemeldet zu haben, dass der Mann ausreisepflichtig sei. 

«Ich kritisiere den Landkreis ausdrücklich nicht», sagte Jansen. Der Kreis habe damals unter den gegebenen Umständen und unter einer nachvollziehbaren Priorisierung verständlich gehandelt und zunächst ein Augenmerk auf andere «schwierigere Fälle» gelegt. Der Mann sei damals vollkommen unauffällig gewesen. Zudem seien die Möglichkeiten, nach Libyen abzuschieben, sehr begrenzt. 

ZABH sieht Bund in der Bringpflicht

Vielmehr sehe er den Bund nun am Zug. Es müsse zumindest für Straftäter und Gefährder die Möglichkeit der Rückführung geben, so Jansen. Der Bund müsse sich auch mit unliebsamen Regierungen auseinandersetzen und es schaffen, mit ihnen stabile Abkommen zu schließen. Andere europäische Länder wie Frankreich, die Schweiz und einige skandinavische Länder hätten das auch geschafft. «Das Hauptproblem liegt nicht zwischen Land und Landkreis.» Die Rahmenbedingungen bestimme allein der Bund.

Abschiebungen nach Libyen kaum möglich

Für Libyen gilt bundesweit kein genereller Abschiebestopp. Abschiebungen gelten allerdings als schwierig, weil es in dem nordafrikanischen Land nur teilweise funktionierende staatliche Strukturen gibt. Seit Jahren wurde aus Deutschland niemand nach Libyen abgeschoben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilt auf seiner Website mit, freiwillige Ausreisen nach Syrien sowie nach Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan würden aktuell nicht über das entsprechende Bundesprogramm abgewickelt.

Für Rückkehrende in diese Herkunftsländer bestehe jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, die Ausreise von einer anderen Stelle, etwa der Ausländerbehörde, organisieren und fördern zu lassen. Das Bundesamt beteilige sich in solchen Fällen im Rahmen einer Refinanzierung anteilig an den Kosten der freiwilligen Ausreise, sofern diese durch die Bundesländer gefördert wird.

© dpa
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