Ein Schlachthof in der Nähe von Bremen ist wegen Tierquälerei-Vorwürfen geschlossen worden. Die vorläufige Schließung wurde am Montag durch das Veterinäramt angeordnet, wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte. Das Ministerium habe Ende vergangener Woche und am Wochenende Hinweise erhalten und daraufhin die Veterinärbehörde informiert.
Die Tierrechtsorganisation Aninova veröffentlichte zu den Vorwürfen Videoaufnahmen, die geheim in dem Elsflether Unternehmen gemacht worden sein sollen.
«Ich habe selten solch einen brutalen Umgang mit Tieren gesehen»
Die Aufnahmen würden zeigen, wie Schafe und Rinder massiv gequält werden. Sie seien im August und September entstanden, so Aninova. Die Tiere würden teilweise mehr als hundertmal mit Elektrostäben geschockt, getreten, geschlagen oder mit Mistgabeln misshandelt. Vor der Tötung würden sie teilweise nicht ausreichend betäubt. «Ich habe selten solch einen brutalen Umgang mit Tieren gesehen», sagte Aninova Vorstandschef Jan Peifer und sprach von einem Massaker.
Bei der Staatsanwaltschaft sei Anzeige erstattet worden, teilte die Organisation mit. Das Veterinäramt Jade-Weser erstattete ebenfalls Anzeige. Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) verurteilte das Vorgehen des Schlachthofes und kündigte eine Anzeige wegen möglicher schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz an.
Der Schlachthof war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Webseite des Unternehmens ist abgestellt. Gegenüber dem NDR räumte der Schlachthofbetreiber teilweise ein Fehlverhalten von Mitarbeitern ein, wie der Sender berichtet.
Mehr Videoüberwachung geplant
Um den Tierschutz zu stärken, habe Niedersachsen sich bereits im Bundesrat für Videoüberwachung in Schlachthöfen eingesetzt, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Derzeit werde auf Bundesebene eine Gesetzesänderung vorbereitet, nach der so eine Regelung für größere Betriebe Pflicht werden würde. Darüber hinaus sollte bei kleineren Schlachthöfen nach Meinung der niedersächsischen Regierung eine Kameraüberwachung angeordnet werden dürfen, wenn es einen Verdacht auf Tierrechtsverstöße gibt.
Vorgesehen ist die Pflicht demnach für Unternehmen, die in einem Jahr mehr als 1.000 sogenannter Großvieheinheiten schlachte. Das entspricht laut dem Ministerium der Schlachtung von mehr als vier Rindern pro Werktag. Der nun betroffene Betrieb würde demnach unter diese Regelung fallen.