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Wollte «Querdenken»-Initiator Ballweg Spender betrügen?

Er ist das Gesicht hinter einer umstrittenen Bewegung, die in der Pandemie-Zeit in ganz Deutschland Anhänger fand: Michael Ballweg. Nun steht er vor Gericht.
«Querdenken»-Initiator Michael Ballweg
Ballweg steht wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen vor Gericht. © Christoph Schmidt/dpa

Der «Querdenken»-Initiator Michael Ballweg muss sich ab Mittwoch (9.00 Uhr) wegen versuchten Betrugs in 9450 Fällen vor Gericht verantworten. Der 49-Jährige soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Es geht in dem Prozess darum, inwieweit Ballweg das gesammelte Geld für seine Bewegung oder für private Zwecke einsetzen wollte.

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen. Bis Ende April 2025 sind mehr als 30 Verhandlungstage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart angesetzt. 

Ballweg muss sich auch noch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen, war Ballweg im Juni 2022 in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim gekommen, daraus dann aber im April 2023 entlassen worden. Während der Untersuchungshaft hatten immer wieder Anhänger Ballwegs vor dem Gefängnis demonstriert. 

Die «Querdenken»-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Sie betrachteten diese Maßnahmen als Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz nahm die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen in den Blick.

Die Strafkammer des Landgerichts hatte zunächst die Anklage bezüglich des versuchten Betrugs nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab aber einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung statt. So kommt es nun zu dem Strafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde endgültig fallen gelassen.

© dpa
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